Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.95
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 653 -
zeigt, dass nicht das Zusammenleben von
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu
Problemen führt, sondern ganz banale, alltägliche Dinge, wie Mülltrennung, Stiegenhausreinigung usw. Das sind aber keine
Probleme, die einer bestimmten Gruppe
zuzuordnen sind.
Die erarbeiteten "Handlungsmöglichkeiten
für ein besseres Zusammenleben" fanden
und finden Eingang in die tägliche Arbeit der
Hausverwaltungen. Im Bereich der NeubauErstbezüge wird bereits im Vorfeld mit den
neuen Mieterinnen bzw. Mietern Kontakt
aufgenommen und Mieterinnen- bzw.
Mieterversammlungen veranstaltet - auch
um die Gemeinschaft der Bewohnerschaft
zu fördern. Auch organisierte Kinderprojekte
führen zu mehr Gemeinschaft der Bewohnerinnen und Bewohner.
In den Jahren 2008 und 2009 wurde in Zusammenarbeit mit dem Management Center
Innsbruck (MCI), Fachrichtung Soziale Arbeit, ein Gemeinwesenprojekt im Neubauprojekt Tivoli abgehalten (Stichworte: interkulturelles - internationales Frühstück für
Eltern, Kontaktspot, Multimedia für Seniorinnen und Senioren, Kinderveranstaltungen, gemeinsame Veranstaltungen).
Über den Verein "Frauen aus allen Ländern" wurden in einem Stadtteil Sprachkurse angeboten.
Auch im täglichen Umgang mit Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungswerbern und
Vertreterinnen bzw. Vertretern von Vereinen
wird immer wieder auf die Wichtigkeit einer
guten Nachbarschaft in Bezug auf das Zusammenleben aufmerksam gemacht.
Frage 5.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 4.
Zu Frage 6.: Generell kann gesagt werden,
dass in den letzten sechs Jahren nur 25 bis
30 Delogierungen pro Jahr durchgeführt
wurden. Dies sind weniger als zwei Promille
der Bewohnerschaft. Davon wurden lediglich ein bis drei Fälle wegen unleidlichem
Verhalten gekündigt. Ob es sich dabei um
Bewohnerinnen bzw. Bewohner mit migrantischem Hintergrund oder Drittstaatsangehörige handelt, entzieht sich der Kenntnis
der Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe.
Zu Frage 7.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 6.
GR-Sitzung 11.7.2013
Zu Frage 8.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 6.
Zu Frage 9.: Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) 2003/109/EG über die
Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen,
bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, war von Seiten der Mag.-Abt. IV,
Wohnungsvergabe, umzusetzen und damit
kann auch keine Hypothese diesbezüglich
aufgestellt werden. Auch wurden in dieser
Zeit die Richtlinien angepasst, was ebenfalls entsprechende Auswirkungen auf die
Liste der Wohnungswerberinnen und Wohnungswerber hatte.
Es darf aber darauf hingewiesen werden,
dass die Europäische Union (EU) mittlerweile 28 Staaten umfasst und nur ein sehr geringer Anteil unter den Titel Drittstaatsangehörige zählt und diese laut Richtlinie der
Europäischen Union (EU) aus dem Jahre 2003, bei Erfüllung der entsprechenden
Voraussetzungen, gleich wie österreichische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger
und Bürgerinnen bzw. Bürger der Europäischen Union (EU) zu behandeln sind.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass für die drei Folge-Jahre nach
Umsetzung der Richtlinie der Europäischen
Union (EU) ab Ende 2008 ein extremer Anstieg von zusätzlich etwa 1.500 Wohnungssuchenden prognostiziert wurde. Diese Befürchtung ist allerdings nicht eingetreten und
es kam zu keinem markanten Anstieg der
Wohnungssuchenden in den Folgejahren.
Es lässt sich allerdings nicht sagen, ob die
stattgefundene, minimale Steigerung der
Neuanmeldungen aufgrund Neuanmeldungen von Drittstaatsangehörigen erfolgte
oder aufgrund der Marktverhältnisse (starke
Preissteigerungen der Mieten und schwierige wirtschaftliche Situation der Bevölkerung
im allgemeinen).
Zu Frage 10.: Diese Frage kann nicht im
Rahmen eines vertretbaren Personalaufwandes beantwortet werden.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt fünf Stunden
und zwanzig Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Mag.-Abt. I, Kanzlei für