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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.124

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einbarung vom 31.01.1980 auf netto ATS 6.000,00 (€ 436,04 bzw.
€ 2,28 pro m²). Im Jahr 2011 wurde von der Vermieterin bis September
2011 ein monatlicher Hauptmietzins in Höhe von netto € 1.000,05 vorgeschrieben. Ab 01.10.2011 gelangte bis September 2012 ein monatlicher Hauptmietzins im Ausmaß von netto € 1.030,48 zur Vorschreibung. Seit 01.10.2012 belief sich die monatliche Hauptmietzinsvorschreibung auf einen Betrag von netto € 1.052,44. Eine Verifizierung
der von der Vermieterin in den Jahren 2011 und 2012 durchgeführten
Valorisierungen ergab, dass nach Meinung der Kontrollabteilung die
Mietzinse betraglich ein wenig zu hoch vorgeschrieben worden sind
(Jahr 2011: € 194,64; Jahr 2012: € 198,84). Die Kontrollabteilung empfahl dem budgetär für die Mietzinse zuständigen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, in Kooperation mit der dieses Objekt für
die Stadt Innsbruck als Mieterin verwaltenden IISG bei der Vermieterin
um eine Abklärung und gegebenenfalls Richtigstellung der Mietzinsvalorisierung bemüht zu sein. In der dazu abgegebenen Stellungnahme
sagte die MA IV zu, die angesprochenen Valorisierungen in Zusammenarbeit mit der IISG zu überarbeiten und zu berücksichtigen.
Herzog-Otto-Straße 8

Mit Mietvertrag vom 19.02.2004 mietete die Stadtgemeinde Innsbruck
von einem Dritten für das Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum im Objekt
Herzog-Otto-Straße 8 Lager- bzw. Archivflächen im Ausmaß von
423,05 m² an. Als monatlicher Hauptmietzins wurde ein wertgesicherter
Betrag in Höhe von (ab-)gerundet netto € 2.326,00 (€ 5,50 pro m²) vereinbart. Die Begleichung der Betriebskosten wurde mittels eines wertgesicherten monatlichen Betriebskostenpauschalbetrages im Ausmaß
von netto € 508,20 fixiert. In den prüfungsrelevanten Jahren 2011 und
2012 wurde von der Stadt Innsbruck ein monatlicher Gesamtmietzins in
Höhe von netto € 3.253,46 (Hauptmietzins netto € 2.670,19 zzgl. Betriebskostenpauschale netto € 583,27) bezahlt. Seit 01.01.2013 beläuft
sich die monatliche Mietzinszahlung auf einen Gesamtbetrag in Höhe
von netto € 3.304,50 (Hauptmietzins netto € 2.718,44 zzgl. Betriebskostenpauschale netto € 586,06). Obwohl dieser monatliche Betrag der
Stadt Innsbruck vom Vermieter bereits mittels Dauerrechnung
Nr. 1/2012 vom 24.05.2012 in Rechnung gestellt wurde, wird von der
Stadt Innsbruck dieser valorisierte Betrag erst seit Jänner 2013 entrichtet. Insgesamt waren die hinsichtlich dieses Mietverhältnisses seit
Mietvertragsbeginn vorgenommenen Wertanpassungen für die Kontrollabteilung rechnerisch nachvollziehbar, wenngleich eine korrekte
Berechnung der Valorisierung nach Einschätzung der Kontrollabteilung
eine etwas höhere Mietzinsvorschreibung für die Stadt Innsbruck (mtl.
netto € 23,88) zur Folge hätte.
5 Kunstgegenstände – Kunstversicherung

Ausweis in der
städtischen
Vermögensrechnung

Die Kunstgegenstände (vorwiegend Bilder, jedoch auch Skulpturen,
Plastiken etc.) der Stadt Innsbruck werden in der städtischen Vermögensrechnung des Jahres 2011 mit einem Anschaffungs- bzw. Buchwert per 31.12.2011 in Höhe von € 2.815.791,97 ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr (Anschaffungs- bzw. Buchwert per 31.12.2010:
€ 2.721.435,97) ergab sich im Jahr 2011 ein betraglicher Zugang im
Ausmaß von € 94.356,00. Eine Durchsicht der Zugänge des Jahres
2011 zeigte, dass sich dieser Betrag auf im Jahr 2011 käuflich erworbene Kunstobjekte (Bilder) bezieht.

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Zl. KA-02183/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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