Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.42
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In finanzwirtschaftlicher Hinsicht wird es natürlich eine Verflechtung mit dem Jahresvoranschlag der Stadt Innsbruck geben. Es muss
das Rechnungswesen bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG
(IIG) nachfolgend an die Gebäudeverwaltung der Stadt Innsbruck (GVI)
neu geordnet oder dort angehängt werden. Es müssen aber auch die Budgetströme bei der Stadt Innsbruck teilweise neu geordnet werden. Hier wird
im Herbst dieses Jahres noch einige Arbeit auf die damit befassten Beamten zukommen.
Es ist auch vorgesehen, dass die Substanzerhaltung in der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) angesiedelt ist und mit
einem Entgelt in der Höhe von 1,5 % (Steuersatz zur Absetzung für Abnutzung) von den Gebäudewerten gesichert werden soll und von der Stadt vergütet wird. Ich möchte Ihnen noch die Ergänzungen und Änderungen referieren. Es wurde ergänzend zum vorerwähnten Vorlagebericht eine Abänderung bei der Anzahl der Aufsichtsräte vorgenommen. Es heißt jetzt
"mindestens fünf und höchstens sieben".
Die GesmbH, die eine Entschädigung bekommt, erhält diese in
Form einer Risikoprämie in Höhe von "zehn von Hundert" des Stammkapitals pro Jahr. Auch die "beweglichen" Gegenstände wie Betriebs- und
Geschäftsausstattung sind in der derzeitigen Immobilienverwaltung einzubringen. Das wurde vorerst vergessen. Über Anregung der Innsbrucker
Grünen wurde ein "Belastungs- und Veräußerungsverbot" in den Einbringungsvertrag aufgenommen, sodass der Vertreter der Stadt Innsbruck, des
Eigentümers, die Liegenschaften nicht veräußern kann.
Die weiteren Änderungen beinhalten eine bessere, tiefere Umschreibung des Unternehmenszweckes. Hier ist insbesondere der Satz hervorzuheben:
"Die Gesellschaft hat in ihrer Tätigkeit die Stadt Innsbruck in der Erfüllung
ihrer Aufgaben in allen Bereichen der Daseinsfürsorge, insbesondere als
Eigentümerin von der Sozialpflichtigkeit unterworfenen Liegenschaften
zu unterstützen und sich selbst an dieser Sozialpflichtigkeit zu orientieren,
wie zum Beispiel Entscheidungen über die Grundzüge der Mietzinsbildung und bei Kündigungen."
GR-Sitzung 18.7.2002