Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.59

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sehen und deshalb ist auch dieser Abänderungsantrag enthalten. Der Abänderungsantrag ist etwas darüber hinausgehend, da er sich nicht nur auf die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) bezieht, sondern versucht, eine Vorgangsweise festzulegen oder zu skizzieren, die für alle Beteiligungen gelten soll, welche die Stadt Innsbruck in der Form ausgegliedert hat.
Wir haben versucht, dies als Beitrag - gerade angesichts der
vom Herrn Bürgermeister erwähnten rechtlichen Lücke, was kommunale
Betriebe die handelsrechtlich agieren sollen betrifft - zu sehen. Wir versuchen auf der einen Seite wirklich wirtschaftlich zu agieren, nämlich vor
allem im operativen Geschäft unabhängig von politischer Einflussnahme.
Auf der anderen Seite versuchen wir aber auch klar zu sagen, dass hier politische Agenden für das Agieren dieser Gesellschaft maßgeblich sind und
die Politik sinnvollerweise diese politischen Agenden weiter mitbeeinflussen können soll.
Ich hoffe, dass wir mit dieser vorgeschlagenen Weise einen
Weg skizziert haben, wie sich so etwas entwickeln und herauskristallisieren
kann. Ich halte den Aufgabenkatalog, so wie er vorliegt, noch nicht für optimal. Ich glaube aber, dass es noch ein gegenseitiges wohlwollendes Lernen in den nächsten Jahren geben muss, damit man sieht, was die eigentlichen politischen Anliegen jener Bereiche betrifft, die privatwirtschaftlich in
dieser Form ausgegliedert wurden.
Was das Verhältnis zwischen Politik und dem Agieren von
ausgegliederten Beteiligungen anlangt, so kann die Stadt Innsbruck hier
österreichweit zum Vorreiter werden. Deshalb war uns dieser Antrag von
Anfang an wichtig, aber ich sehe ihn nicht als der Weisheit allerletzten
Schluss an. Wir werden diesbezüglich noch alle einen Lernprozess durchmachen müssen. Das kann unter Umständen auch dazu führen, dass man in
absehbarer Zeit mit den durch Erfahrung angereicherten Vorschlägen an
den Gesetzgeber herantreten kann, wie in Zukunft solche Konstruktionen
auch auf Bundesebene auszusehen haben.
Bgm. DDr. van Staa: Sie kennen den Entwurf der Satzung, der
Ihnen vorliegt. Weiters kennen Sie die Beschlüsse des Stadtsenates vom
17.7.2002, Zl. IV 3227/2002 mit den eingebrachten Abänderungsanträgen,

GR-Sitzung 18.7.2002