Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.54
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Kindern wohlfühlen, weiß man, dass ein guter Anspruch beim Zufußgehen in unserer
Stadt erreicht wurde.
Wir haben noch einige Dinge vor uns, um
alles umzusetzen, damit das Gehen im öffentlichen Raum attraktiv gemacht wird. Vor
allem wollen wir eine Stadt der kurzen
Wege. Die Durchwegungen tragen dazu
bei, dass wir diesem Ziel ein Stück näherkommen.
Mit dem Stichwort Durchwegung werden wir
uns im Gemeinderat sicherlich öfter befassen, weil dies auch Grundstücke im Umfeld
bzw. in den Stadtteilen betrifft. Es sind nicht
immer alle glücklich, wenn man ein Grundstück durch einen Weg teilt. Wenn ein
Grundstück im privaten Besitz an andere
Flächen angrenzt, dann bedeutet eine
Durchwegung, dass auch Personen unterwegs sind. Dazu ist eine Bewusstseinsbildung notwendig, dass dadurch Vorteile vorhanden sind, quer durch die Stadt zu gehen.
In diesem Sinne vielen herzlichen Dank an
die politische Ressortführung und an die
MitarbeiterInnen im Stadtmagistrat Innsbruck, die durchaus ein sehr hohes Arbeitspensum mit dem Masterplan Gehen in den
letzten Monaten umgesetzt haben.
Hinsichtlich des Abänderungsantrages von
Bgm.-Stellv. Lassenberger bedanke ich
mich für die gemeinschaftliche Beschlussfassung über den Punkt 7. Ich ersuche um
eine getrennte Abstimmung der einzelnen
Punkte, denn wir können nur vier Bereichen
zustimmen. Vielen herzlichen Dank und ein
gutes Gelingen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Wir kennen alle das Problem, dass wir
durch die Stadt spazieren und es ist kein
Gehsteig verfügbar. Zudem gibt es auch
den Fall, dass man von einer Straßenseite
auf die andere wechseln möchte, allerdings
gibt es keinen Zebrastreifen. Es sind in einigen Straßenzügen die Markierungen nicht
deutlich vorhanden. RadfahrerInnen und
FußgängerInnen geraten dadurch immer
wieder in Nutzungskonflikte. MotorradfahrerInnen und AutofahrerInnen nutzen ebenfalls den Straßenraum. Auch die Situation
der Beleuchtung ist zu hinterfragen, vor allem, wenn es Nacht wird.
GR-Sitzung 26.01.2022
Daher ist es uns von Seiten der ÖVP und
vor allem für mich als Zuständiger für Sicherheit wichtig, diese Bereiche im Masterplan Gehen entsprechend zu diskutieren.
Dementsprechend ist Punkt 7. in der ersten
Entwurfsphase ausführlich und detailliert für
den Fördercall gut ausgeprägt. Die dafür
notwendigen Stellungnahmen müssen eingeholt werden. Das ist der Leitfaden, der im
Masterplan Gehen enthalten ist und bei
dem auch alle ExpertInnen mitwirken. StRin
Mag.a Schwarzl hat bereits ausgeführt, dass
es die Mentoring-Gruppe mit den dazu eingeladenen Fachleuten gibt, um das dortige
Know how einbauen zu können.
Die Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen, sowie auch die Polizei
sind in dieser Gruppe vertreten, weil dokumentiert wird, welche Vor- und Unfälle sich
in der Stadt ereignen. Diese Dinge müssen
alle miteinfließen.
Ich möchte nun noch einige Beispiele nennen, die tagtäglich bei uns passieren. Wir
werden mit BürgerInnenanfragen und -anliegen täglich konfrontiert. In den Parkanlagen
spazieren die FußgängerInnen, allerdings
queren auch die Radfahrenden oft die Anlagen, was wiederum zu Nutzungskonflikten
führt. Im Speziellen darf ich nur den Stadtpark Rapoldi nennen. Die Markierung ist
zwar klar und deutlich, aber es kommt immer wieder zu entsprechend schwierigen
Situationen mit Konfliktpotenzialen.
Entlang der Sill haben wir bei den Wohnanlagen gleich angrenzend einen Radweg.
Wenn die FußgängerInnen auf die Promenade wollen, müssen sie den Radweg queren, allerdings ist oft durch die hohen Büsche die Einsicht sehr schwierig. Daher
kommt es dort sehr oft zu Unfällen und zu
Konflikten. Um den öffentlichen Raum richtig und gut zu verwenden, müssen wir solchen Konflikten bereits in der Planung aus
dem Weg gehen.
In diesem Sinne finde ich, dass der Masterplan ein gutes Instrument ist, bei dem wir
die Sicherheitsaspekte sehr gut einbringen,
diskutieren und umsetzen können. Vielen
Dank!
Bgm.-Stellv. Lassenberger übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.