Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.76
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Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger feststellen, dass die Wasserversorgungsnetze ausgeklammert bleiben können, da es weder in der strategischen Partnerschaft noch in Bezug auf US-Cross-Border-Leasing entsprechende Aktivitäten gibt. Das Wasserversorgungsnetz ist also nicht von dieser erbetenen, erweiterten Berechtigung betroffen.
Das Stromverteilungsnetz ist formal von dieser Berechtigung
betroffen, jedoch materiell wurde das Hintergrundgeschäft bereits getätigt,
nämlich insbesondere das im Herbst 2001 abgeschlossene US-Cross-Border-Leasing-Geschäft. Warum war dies ohne Ermächtigung möglich? Dies
war deshalb möglich, da das Stromverteilungsnetz durch die Bestimmungen des Starkstromwegegesetzes privilegiert ist und sich dadurch ein höheres Maß an rechtlicher Verselbstständigung und freier Disposition durch
den Netzbetreiber ergibt.
Übrig bleibt das Gasverteilungsnetz, das ohnedies im nächsten
Jahr auf Grund der Bestimmungen der Transaktionsverträge mit der Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG), vertragskonform in die Erdgas Tirol GesmbH
(TIGAS) eingebracht wird. Das Kanalisationssystem bzw. Abwasserentsorgungsnetz bleibt übrig, was uns aber bei pflichtgemäßer Betrachtung auch wenn hier jemand einen sehr sorgfältigen und zurückhaltenden Maßstab anlegen sollte - nicht sehr sensibel zu sein scheint.
Es geht hier in ganz besonderer Weise um eine ortsgebundene
Dienstleistung. Daher könnte auch irgend ein Dritter, den man heute noch
nicht kennt, sich theoretisch dieser Rechte bemächtigen. Ich sage ausnahmsweise plakativ, dass dieser das Kanalnetz sicherlich nicht unter den
Arm nehmen und an eine andere Stelle tragen wird. Er wird es weiter dazu
benützen und benützen müssen, um die verschmutzen Abwässer zu sammeln, in unsere Kläranlage zu leiten und dort - so wie bisher - zu reinigen.
Die erbetene Erweiterung unserer Berechtigung ist unbedingt
notwendig, um vorbereitete US-Cross-Border-Leasing-Transaktionen mit
einem Barwertvorteil, also einem Erlös, der durch unsere Gesellschaft zu
vereinnahmen sein wird, in Höhe von ATS 250 Mio bis ATS 300 Mio realisieren zu können. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Vorstandsdirektor Dipl.Ing. Schneider hat die Problematik der Abfallwirtschaft angesprochen.
GR-Sitzung 18.7.2002