Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.87

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- 1005 -

derat ist dann informiert und auch ich habe kein Problem, dieser Vereinbarung zuzustimmen.
Vorstandsvorsitzender Dr. Wallnöfer: Ich darf unmittelbar auf
die natürlich sehr zielführende Anfrage von GR Mag. Fritz antworten und
auch an die entsprechenden Beratungen in den beiden letzten Sitzungen des
Stadtsenates, sowie zuletzt an die erweiterte Sitzung des Stadtsenates, erinnern. Es ist zunächst zwischen einer Rechtseinräumung an Dritte, denen ein
wirtschaftliches, vorausgelagertes Verpflichtungsgeschäft sinnvollerweise
zu Grunde liegt, zu unterscheiden. Es soll jemand aus einem bestimmten
Grund das Eigentum oder den Betrieb dieser Netze erhalten und nicht "irgend ein Dritter".
Es gibt zwei Tatbestände. Erstens machen wir das aus freier
Entscheidung, siehe Transaktionsvertrag mit der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) und Verschmelzung unseres Gasbereiches mit Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS). Dann werden wir in den Durchführungsverträgen, wenn
wir unser Gasgeschäft als eine Sacheinlage in die Erdgas Tirol GesmbH
(TIGAS) gegen Beteiligung einbringen, natürlich die von GR Mag. Fritz
heute dargelegten Gesichtspunkte - so weit überhaupt angesichts der zivilrechtlichen Rechtslage nach bürgerlichem Recht notwendig - hier aufnehmen.
Der zweite mögliche, nämlich im Umfeld der Cross-BorderLeasing-Geschäfte sehr theoretische Tatbestand ist, dass wir wegen einer
schweren Vertragsverletzung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) zu einer solchen rechtswirksamen Maßnahme gezwungen werden.
Nachdem uns GR Mag. Fritz so gelobt hat, wird dies aber angesichts der
langen Laufzeit dieser Geschäfte allein nicht ausreichen. Solange Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Schneider und ich da sind, werden wir den Vertrag nicht so schwer wiegend verletzen, dass wir deshalb in Haftung gezogen werden. Die Vertragslaufzeit der Cross-Border-Geschäfte ist länger als
unsere Vorstandsverträge. Das ist keine Frage.
Wir werden auch später keine schwere Vertragsverletzung begehen und nicht aufhören, als Energie- und Infrastrukturunternehmen, egal
mit welcher Aktionärsstruktur, zu existieren. Wir haben das im Stadtsenat
unter Aufbietung aller vorhandenen Juristen und juristischen Fachkenntnis

GR-Sitzung 18.7.2002