Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.184

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- 1102 -

1. Die Stadtgemeinde Innsbruck räumt der SoWi Investor Bauträger
GesmbH hinsichtlich der im vorliegenden Lageplan des Vermessungsbüros Dipl.-Ing. Dr. Jürgen Ernst vom 11.6.2002, GZ 24198/02 dargestellten Dienstbarkeitsflächen im Ausmaß von 8.004 m die Dienstbarkeit der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebes einer (unterirdischen) Tiefgarage samt den erforderlichen Zu- und Abfahrten, Auf- und
Abgängen und oberirdischen Lüftungseinrichtungen ein.
2. Zweck dieser Dienstbarkeitsbestellung ist die Errichtung und Führung
einer Tiefgarage (Verbindungsgarage von der City-Garage zur Tiefgarage der Congress Innsbruck GesmbH).
3. Dieser Dienstbarkeitsvertrag beginnt am 1.1.2003 und wird auf die
Dauer von achtzig Jahren abgeschlossen.
4. In Anbetracht der erheblichen Bauauflagen beginnt die Verpflichtung
zur Zahlung des Dienstbarkeitsentgeltes erst nach Ablauf von fünf Jahren ab Inbetriebnahme der Verbindungsgarage. Das Dienstbarkeitsentgelt beträgt 4 % des anteiligen Nettojahresumsatzes (des Vorjahres) der
Gesamtgarage vom Rennweg bis zur Kaiserjägerstraße, wobei als Mindestdienstbarkeitsentgelt ein jährlicher Betrag in der Höhe von
€ 16.000,-- wertgesichert nach Verbraucherpreisindex 1996 mit Ausgangsbasis Juli 2002 vereinbart wird.
Zusatz: Der ursprünglich geplante Treppen-Auf- und Abgang (Notausgang)
unmittelbar östlich der Blutbuche, der laut Oberflächengestaltung im frei
zu haltenden Platzbereich zu liegen käme, ist in den Bereich zwischen Tiroler Landestheater und Stadtsaal gemäß Vorschlag der arge terra.nova/
wich architekten zu verlegen.
StR Mag. Schwarzl: Wie Sie wissen, das führe ich nicht mehr
genau aus, sind wir von Anfang an aus verkehrspolitischen Gründen gegen
die Errichtung dieser Tiefgarage gewesen. Wir werden auch diesem Dienstbarkeitsvertrag nicht zustimmen. Erstens, aus Gründen der indirekten Subventionierung dieser Tiefgarage durch die Stadt Innsbruck und des Weiteren habe ich im Stadtsenat etliche Fragen aufgeworfen, die mir im Stadtsenat niemand beantworten konnte.
Bgm.-Stellv. Zach hat damals als Vorsitzende im Stadtsenat
gesagt, dass der Herr Bürgermeister und Finanzdirektor Dr. Hörnler im Gemeinderat alles aufklären werden können. Ich stelle deshalb diese Fragen
jetzt im Gemeinderat.
Die Amtsvorlage ist bekannt. Wir räumen dem Bauträger oder
Investor eine Dienstbarkeit für 8.004 m2 zum Zwecke der Errichtung der

GR-Sitzung 18.7.2002