Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.196

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eines Pferdestalles samt landwirtschaftlichen Nebengebäuden) muss Johann Berchtold eine der Widmungsfläche entsprechende Grundteilung
gemäß den Vorgaben der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, vornehmen. Diese Kaufpreisnachzahlung wird mit Rechtskraft der Umwidmung zur
Zahlung fällig.
2. Gleichzeitig stimmt die Stadtgemeinde Innsbruck als Bauverbotsberechtigte an der Liegenschaft EZ 3465 GB 81111 Hötting dem zu Zl.
III 5267/2001 eingereichten Bauvorhaben (Pferdestall mit vier Boxen
samt Heuschuppen) zu.
Es war dies zunächst ein Schwarzbau. Der Gemeinderat hat damals beschlossen, dass man einem diesbezüglichen Vorschlag allenfalls näher treten könne, wenn entsprechende Bauverbote erlassen werden und eine entsprechender Aufpreis zu bezahlen ist.
Freude habe ich mit solchen Beschlüssen nicht, aber man wird
es in Anbetracht der insgesamten Abwägung der Vor- und Nachteile doch
beschließen. Man hat das Maximum herausgeholt. Die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, hat an und für sich nichts dagegen und hatte auch damals
nichts dagegen, was allerdings nichts daran ändert, dass das ein Schwarzbau ist.
StR Mag. Schwarzl: Ich muss kurz auf diese Sache eingehen.
Wir waren immer gegen diesen Akt. Ich wohne sozusagen am Fuße dieses
Hanges, wo dieser Schwarzbau errichtet wurde. Ich habe mir die ganze Sache mehrmals angesehen. Jetzt wurde von Johann Berchtold ein Zaun, ein
ziemlich undurchsichtiger rund um die Liegenschaft errichtet, dass man das
Bauwerk nicht mehr so gut sieht.
Das wird dort ein Stall der Luxusvariante. Ich sage Folgendes
ungeniert: Der Betreiber des Gasthauses hat offenbar auch ein Lkw-Fuhrunternehmen. Ob das nicht eine Garage für Lkw´s wird? Ich bin diesbezüglich keine Expertin, aber ausschließen würde ich das nicht.
Es ist mir jetzt wichtig, zu sagen, dass auch die Fragen, die im
Stadtsenat vom Herrn Bürgermeister gestellt wurden, nicht beantwortet
worden sind.
Die ganze Geschichte war interessant. Der Akt wurde zuerst
dem Stadtsenat vorgelegt, wo wir festgestellt haben, dass der Stadtsenat gar
nichts beschließen kann, weil das Bauverbot durch den Gemeinderat be

GR-Sitzung 18.7.2002