Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.198
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det. Das Bauverbot ist im Beschlussvorschlag enthalten. Das Bauverbot
soll beibehalten werden, aber dass man der Bauführung unter Aufrechterhaltung des Bauverbotes zustimmt, sofern die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Berchtold kann davor sowieso nicht bauen.
Bgm. DDr. van Staa: Wenn das Projekt, das Berchtold jetzt
realisiert, gebaut ist, bleibt das Bauverbot für jede Veränderung jederzeit
aufrecht. Berchtold kann keinen Zubau mehr errichten.
StR Mag. Schwarzl: Berchtold kann jetzt trotz Bauverbot, das
begonnene Gebäude noch fertig machen.
Bgm. DDr. van Staa: Für dieses Projekt heben wir das Bauverbot auf, aber anschließend gibt es auf diesem Grundstück wieder ein
Bauverbot.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot.
StR Mag. Schwarzl: Nachdem das Spiel schon begonnen hat,
denke ich mir, dass man eine Pönale aufnehmen sollte, damit Berchtold
nicht erst wieder auf so eine Idee kommt. Aber, dann müssten wir uns
selbst bestrafen.
Bgm. DDr. van Staa: Ich habe versucht, die höchstmögliche
Absicherung zu erreichen. Ich habe mehrfach mit StR Dr. Gschnitzer gesprochen.
(StR Mag. Schwarzl: Es steht im Beschluss aber nichts mehr von einem
Bauverbot.)
Das Bauverbot bleibt aufrecht. Wenn das nicht im Beschlussvorschlag
steht, muss es aufgenommen werden. Wir stimmen diesem Bau nur unter
Aufrechterhaltung des Bauverbotes nach Realisierung dieses Baus zu. Für
diesen Bau wird das Bauverbot aufgehoben, wir stimmen nur diesem Bau
zu und anschließend kommt auf die Liegenschaft wiederum ein Bauverbot.
Es ist dies eine "riesige Sauerei".
StR Dr. Pokorny-Reitter: Herr Bürgermeister, Sie haben es
gerade gesagt, dass das eine "riesige Sauerei" ist und damit hat es auch begonnen. Ich erinnere daran, wie dieser Eigentümer der Wiese oder des
Hanges diese Fläche gekauft hat. Wir haben uns damals schon im Stadtsenat überlegt, warum dieser das überhaupt tut. Berchtold hatte das Grund
GR-Sitzung 18.7.2002