Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.222
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(StR Mag. Schwarzl: Das ist mehr wert, wie die Punkte für das erste Kind.)
Dieser erhält mehr Punkte, wie für das erste Kind. Das kann es wohl nicht
wirklich sein.
Darüber hinaus muss ich sagen, dass diese Regelung wirklich
so was von ausgrenzend gegenüber von Frauen ist , weil Frauen in der Regel keine Vorstandsfunktionen in Vereinen übernehmen können, weil sie
ihre Erziehungstätigkeit und ihre Familientätigkeit haben. Wir sehen es bei
den Elternvereinen, überall dort wo Kuchen gebacken werden muss, wo die
Arbeit getan werden muss und wo man mit den Kindern Ausflüge macht,
da sieht man die Frauen.
(Bgm.-Stellv. Zach: Das sollte man auch berücksichtigen.)
Bgm.-Stellv. Zach, laut der Richtlinie geht das nicht, weil dort sind die
Vorstandsmitglieder und die wichtigen Funktionäre berücksichtigt. Wenn
es darum geht, Funktionen inne zu haben, sind auch in den Elternvereinen
die Männer diejenigen, die diese inne haben. Diese Bestimmung ist wirklich derartig diskriminierend gegenüber Frauen und speziell auch gegenüber Alleinerzieherinnen, das ist gigantisch.
Keine Punkte soll es auch für Menschen geben, die in betreuten Wohngemeinschaften wohnen, die vom Sozialpolitischen Arbeitskreis,
vom DOWAS, vom Frauenhaus oder wie auch immer kommen. Das halte
ich nicht für sehr sinnvoll. Ich gestehe zu, dass mir die Punkteanzahl, die
zurzeit für Leute, die in solchen Wohnungen wohnen, auch zu hoch ist. Im
Vergleich zu anderen hätte ich auch vorgeschlagen, dass man diese Punkteanzahl reduziert. Jetzt gibt es gar keine Punkte mehr. Das heißt, dass diese
Leute viel länger in den betreuten Wohnungen bleiben und dass Einrichtungen nicht mehr das Potential haben, zusätzlich von Wohnungsnot und
Obdachlosigkeit Bedrohte aufzunehmen. Das kann, Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, auch nicht eine sozialpolitische Zielsetzung sein, dass in den
betreuten Wohnungen die selben Leute dann drei, vier Jahre wohnen, weil
diese im städtischen Punktesystem nicht aufgenommen werden können und
erst später dann ein Wechsel stattfindet.
Wir haben auch noch den Punkt der Wohnfähigkeit in den
neuen Richtlinien enthalten. Ich möchte wirklich klar darlegen, dass meiner
Meinung nach Mieter einen Anspruch und ein Recht darauf haben, in ihrem
GR-Sitzung 18.7.2002