Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 09-Juni.pdf

- S.23

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- 438 -

Leben in den Alpen so bedeutsamen
Bergbauernkultur.
Ihre Bücher, Vorträge, Fotoausstellungen
sind einzigartige Dokumentationen
bergbäuerlichen Lebens und Wirtschaftens und zahlreiche Vorträge und Fotoausstellungen machten Prof.in
Dr.in Hubatschek auch international
bekannt. Ob zum Beispiel mit dem Band
"Vom Leben am Steilhang" mit Bildern
einer entschwundenen Zeit oder dem
Werk über das "Leben mit den Bergbauern" als Biographie mit Annette Köhler
oder mit dem ganz besonderen, gemeinsam mit der Tochter Irmtraud verfassten
Buch "Auf den zweiten Blick", in dem jene
Bilder aus dem Klassiker von 1961
"Bauernwerk aus den Bergen" - vom
gleichen Standpunkt aus aber aus
heutiger Sicht - gezeigt werden. Sie hat
eine Welt erschlossen, die vielen MitbürgerInnen in den Städten sonst verborgen
geblieben wäre.
Die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck
hat das Wirken von Prof.in Dr.in Hubatschek im Jahr 2007 mit der Verleihung
des Kulturehrenzeichens gewürdigt und
wird ihr stets ein bleibendes Andenken
bewahren.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
9.

IV 6579/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum Neubau der Wohnanlage Premstraße 27 bis 31 aufzunehmendes Darlehen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 9.6.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Ergänzungsdarlehens zum Wohnbauförderungsdarlehen
des Landes Tirol über € 3.396.300,-(Zinssatz 0,005 %-Punkte über dem 6-Monats-EURIBOR ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Zinssatzobergrenze
laut § 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz
GR-Sitzung 17.6.2010

1991 {TWFG} in der geltenden Fassung,
Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in fünfzig
Halbjahresraten), das die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei der
Hypo Tirol Bank AG zur Teilfinanzierung
des Neubaus der Wohnanlage Premstraße 27 bis 31 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
10.

IV RA 1247/2007
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes 337/1, vorgetragen in EZ 251, Grundbuch
81121 Mühlau (Hans-Maier-Straße), im Ausmaß von 374 m2 an
die MR-Liegenschaftsverwaltungs GesmbH sowie prekaristische Nutzung der Restfläche des
städtischen Grundstückes 337/1,
vorgetragen in EZ 251, Grundbuch 81121 Mühlau, im Ausmaß
von 99 m2

GR Mag. Kogler: Unter Punkt 4. steht "…
prekaristisch zu nutzen und verpflichtet
sich hierbei …." Das ist im gleichen
Konnex zu sehen. Entweder prekaristisch
oder ohne Verpflichtung. Ich möchte
darauf hinweisen, wenn man etwas
verknüpft ist prekaristisch eine Schwierigkeit. Wenn man eine Gegenleistung hat,
ist es nicht mehr prekaristisch. Aus meiner
juristischen Sichtweise könnte später
einmal etwas auf uns zukommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Gegenleistung ist quasi, dass sich die MR-Liegenschaftsverwaltungs GesmbH verpflichtet, den Zaun instand zu halten sowie
ordnungsgemäß zu warten. Herr Magistratsdirektor, steht das Gegengeschäft
einem "prekaristisch" entgegen?
MD Dr. Holas: Nein.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 2.6.2010:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft und die MR-Liegenschaftsverwaltungs GesmbH kauft eine Teilfläche des städtischen Grundstü-