Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 09-Juni.pdf
- S.28
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12.
IV RA 40/2005
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
von Teilflächen aus Grundstück
1210/1, vorgetragen im Grundbuch 2501 Eisenbahnbuch der
Arlberg Bahn, EZ 104, Teilanlage
für die KG 81136 Wilten, im Ausmaß von zirka 2.459 m2 für die
Errichtung eines Spielplatzes im
Bereich des Sportplatzes Sieglanger und für den Straßenumbau samt Gehsteigprojekt im Bereich der Josef-Franz-Huter-Straße von der ÖBB-Infrastruktur AG
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.6.2010:
1.
2.
3.
4.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von der ÖBB-Infrastruktur AG aus
deren Grundstück 1210/1, vorgetragen im Grundbuch 02501 Eisenbahnbuch der Arlberg Bahn, EZ 104, Teilanlage für die KG 81136 Wilten, die in
den beiden vorliegenden Lageplänen
A und B ausgewiesenen Teilflächen
im Ausmaß von zirka 2.459 m2 (genaue Flächengröße ergibt sich nach
Erstellung des Teilungsplanes).
Der Kaufpreis für diese Grundstücksflächen wird in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert. Der Kaufpreis ist
binnen zwei Wochen nach grundbuchsfähiger Unterfertigung des
Kaufvertrages durch die Käuferin
spesen- und abzugsfrei auf das Konto
der Verkäuferin zu überweisen.
Übergabe und Übernahme der kaufgegenständlichen Grundstücksteilflächen erfolgen in den bestehenden
Rechten und Lasten, jedoch frei von
Bestandrechten und von Hypotheken.
Die Vertragserrichtung erfolgt im
Rahmen der bei den Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) üblichen Verkaufsbedingungen. Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt sämtliche im
Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft anfallenden öffentlichen
Steuern, Abgaben, Gebühren und
sonstige Kosten, insbesondere die
Grunderwerbsteuer, die Grundbucheintragungsgebühr, die Kosten für
den Teilungsplan und die Beglaubi-
GR-Sitzung 17.6.2010
gungskosten, sowie die Vermittlungsprovision der ÖBB-Immobilien-Management GmbH in der Höhe von 1,5 %
des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.
13.
Für die Finanzierung des Grundstückgeschäftes wird ein Nachtragskredit
einschließlich Nebengebühren
(Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vermittlungsprovision zuzüglich
Umsatzsteuer) aus der Vp. 5/612000002273 (Grundeinlösung Straßengrund) genehmigt.
IV 1974/2010
Förderungsrichtlinien für den
nachträglichen Einbau von Personenliften im Rahmen der städtischen Impulsförderung "Nachträglicher Lifteinbau", Änderungen
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Es geht hier
darum, dass die vom Gemeinderat
ursprünglich für das Pilotprojekt "Nachträglicher Lifteinbau" beschlossenen
Förderungsrichtlinien umgeschrieben
werden, sodass sie nicht auf den Zeitraum
2007 begrenzt sind, sondern die Mittel je
nach budgetärer Verfügbarkeit gewährt
werden können.
Der Gemeinderat hat für das Budget 2010
wieder € 100.000,-- jährlich, jeweils für
zwölf Jahre, beschlossen. Damit können
jetzt wieder 34 Lifte eingebaut werden. Mit
dieser Adaptierung der Förderungsrichtlinien und dem dann umgesetzten Bau,
sind es wieder € 4,4 Mio, welche voraussichtlich im heurigen Jahr der Wirtschaft
zugute kommen.
Das ist eine sehr gute Maßnahme und
Förderung der Stadt Innsbruck, um den
alten Menschen den Verbleib in der
Wohnung und Familienfreundlichkeit zu
ermöglichen sowie die Wirtschaft anzukurbeln. Vor allen Dingen danke ich für
das Budget und für die Beschlussfassung
der Förderungsrichtlinien. (Beifall)
GRin Mag.a Mayr: Könnte man erfahren, in
welchen Häusern die Lifte eingebaut
werden? Ich habe nämlich diesbezüglich
schon einige Anfragen erhalten.