Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.19
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Bilanzsumme
Die Bilanzsumme der NHT des Jahres 2013 betrug rund € 860,1 Mio.
und stieg im Jahr 2014 auf rund € 899,8 Mio. an. Davon waren im A nlagevermögen im Jahr 2013 rd. € 744,5 Mio. und im Jahr 2014 € 786,3
Mio. gebunden.
Die NHT verwaltete (inkl. übereigneter Erwerbshäuser und Innsbrucker
Stadtbau GmbH) zum 31.12.2014 laut Jahresabschluss 34.163 Einheiten (Wohnungen, Garagen, Abstellplätze, usw.). Davon waren die
Mietwohnungen mit einem Anteil von rd. 13.800 die größte Gruppe.
Schwerpunkt der Verwaltungstätigkeit ist naturgemäß Innsbruck mit
einem Stand zum 31.12.2014 von 6.104 Miet- und 1.426 Eigentumswohnungen.
Gewinn und
Verlustrechnung –
Gewinnverteilung
In der Gewinn und Verlustrechnung des Jahres 2013 wurde ein EGT
(Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) von € 14,9 Mio. ausgewiesen. Im Jahr 2014 belief sich das EGT auf € 16,8 Mio. Hiervon
konnten € 10,3 Mio. (2013: €9,3 Mio.) der Gewinnrücklage zugeführt
werden.
Die Beschlüsse für die Gewinnverteilung (3,5 % des bar eingezahlten
Stammkapitals entsprechend dem WGG) der Wirtschaftsjahre 2013
und 2014 – in der Höhe von jeweils € 50.870,98 – wurden in der Generalversammlung am 25.06.2014 und 23.06.2015 gefasst und anschließend der jeweilige Gewinnanteil von € 25.435,49 an die Gesellschafter
ausbezahlt.
4 Steuerliche Aspekte
Körperschaftsteuer
Der Geschäftskreis der NHT erstreckt sich überwiegend auf Geschäfte
gemäß § 7 Abs. 1 bis Abs. 3 WGG, welche nicht der Körperschaftsteuer unterliegen. Darüber hinaus bedürfen steuerpflichtige Geschäfte
der Zustimmung der Landesregierung. Bei der NHT wurde in diesem
Zusammenhang ein gesonderter Rechnungskreis eingerichtet und ein
steuerpflichtiger Gewinn in Höhe von € 66.049,90 im Jahr 2014 und
€ 31.698,59 im Jahr 2013 erwirtschaftet. Die Körperschaftsteuer belie f
sich laut Bericht des Revisionsverbandes auf € 4.162,71 im Jahr 2014
und € 1.981,00 im Jahr 2013. Die zu versteuernden Tätigkeiten betrafen hauptsächlich die Verwaltung von Wohnungen.
Umsatzsteuer
Seit 2007 besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2
Z 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) zwischen der NHT und der Innsbrucker Stadtbau GmbH. Zeitgleich während der Einschau der Kontrollabteilung fand eine Großbetriebsprüfung durch das Finanzamt
Innsbruck statt, welche laut den vorliegenden Unterlagen eine Vorsteuerkorrektur ergab.
5 Personalgestion
Personalaufwand
Zl. KA-02006/2016
Aufgrund der Anlagenintensität der NHT stellte das Personal im Bereich der Aufwendungen der NHT bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung eine im Verhältnis gesehene geringe Position dar. Laut Jahresabschluss 2014 mussten hierfür Aufwendungen von insgesamt
€ 6,46 Mio. getätigt werden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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