Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.21
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genommen wurde. Die Kontrollabteilung empfahl daher, die freien
Dienstverträge ohne Schwellenwertregelung hinsichtlich der Wertbeständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Nachzahlung der
nicht valorisierten Beträge an die Dienstnehmer zu veranlassen.
Die NHT wies im Anhörungsverfahren darauf hin, dass die Personalverrechnung bis zum Zeitpunkt der Stellungnahme bereits alle rechtlich
vereinbarten valorisierten Beträge an die betroffenen Dienstnehmer
nachbezahlt habe.
5.5 Ältere Arbeitnehmer
Beitragskürzungen
Für ältere Arbeitnehmer sind unterschiedliche Beitragskürzungen (Unfallbeiträge, Arbeitslosenversicherung, Dienstgeberbeitrag) gesetzlich
vorgesehen. Eine Überprüfung durch die Kontrollabteilung hinsichtlich
der Berücksichtigung der hier erwähnten Beitragskürzungen gab keinen Anlass zu einer Beanstandung.
5.6 Dienstgeberzuschlag
Berechnungsgrundlage –
Empfehlung
Geregelt wird diese Umlage der Wirtschaftskammer im Wirtschaftskammergesetz (WKG) in den §§ 122 und 126. Dabei sind alle Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation, die Dienstnehmer beschäftigen verpflichtet, den Dienstgeberzuschlag zu entrichten. Da die NHT
jedoch kein Mitglied der Wirtschaftskammer ist, wird die beschriebene
Umlage auch nicht schlagend. Dies wurde von der NHT gegenüber der
Kontrollabteilung auch in einem E-mailverkehr bestätigt.
Im Rahmen der Einschau von Lohnabrechnungen, welche die NHT für
Wohnungseigentumsgemeinschaften bzw. deren Arbeitnehmer abrechnete, wurden jedoch Dienstgeberzuschläge abgeführt. Die Kontrollabteilung machte die NHT darauf aufmerksam, dass nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung auch bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kein Dienstgeberzuschlag zu entrichten ist, da auch in diesen
Fällen keine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer besteht bzw.
bestand. Die Kontrollabteilung empfahl daher, eine Überprüfung der
Lohnabrechnungen bei den Wohnungseigentumsgemeinschaften im
Hinblick auf die Berechnung und Abführung des Dienstgeberzuschlages vorzunehmen, weiters wurde eine Rückforderung dieser – aus
Sicht der Kontrollabteilung – irrtümlich abgeführten Beträge beim Betriebsfinanzamt empfohlen.
In der Stellungnahme teilte die NHT der Kontrollabteilung mit, dass
diese Beträge von zwei festgestellten Überzahlungen beim Finanzamt
bereits gegenverrechnet worden wären.
5.7 Arbeiterkammerumlage
Befreiung der
Geschäftsführung
Zl. KA-02006/2016
Der § 10 Absatz 2 normiert in Ziffer 2 des Arbeiterkammergesetzes
1992 (AKG), dass die Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder nicht
der Arbeiterkammer angehören, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben wird. Die Kontrollabteilung
nahm bezüglich der Ausnahme der Arbeiterkammerzugehörigkeit der
Geschäftsführer eine Verifizierung vor und konnte in diesem Zusammenhang die gesetzeskonforme Abrechnung nachvollziehen. Bei den
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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