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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.33

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Die Auftragsvergabe ist nach Empfehlung durch den Bauausschuss
vom Aufsichtsrat zu beschließen. Die Geschäftsführer sind ermächtigt,
bei gebotener Dringlichkeit die Vergaben nach positiver Begutachtung
durch den Bauausschusses, jedoch noch vor der Zustimmung des Aufsichtsrates, vorzunehmen.
Ausschreibung und
Neuausschreibung

Die erstmalige Ausschreibung sämtlicher Leistungen endete in Form
der Angebotseröffnung am 23.01.2013. Für die Gewerke Baumeisterarbeiten, Elektroinstallationen, Photovoltaikarbeiten sowie Heizungs-,
Sanitär- und Lüftungsinstallationen wurde das offene Verfahren gewählt. Die Ausschreibung der weiteren Gewerke erfolgte im Zuge nicht
offener Verfahren.
Nach durchgeführter Angebotsprüfung kam es aus Kostengründen zur
Verfahrensaufhebung und Neuausschreibung für ausgewählte Gewerke. Die Angebotsöffnung erfolgte mit 24.04.2013. Der ursprünglich avisierte Baubeginn wurde von Februar 2013 auf Oktober 2013 verschoben.

Vergabe an einen
Generalunternehmer

Nachdem auch die wiederholte Ausschreibung keine zufriedenstellenden Ergebnisse brachte, wurde eine Vergabe der Bauleistungen an
einen Generalunternehmer (GU) verfolgt. Nach Verhandlungen mit drei
ausgewählten Bauunternehmen beschloss der Bauausschuss des
NHT-Aufsichtsrates in der Sitzung vom 21.10.2013, den Billigstbieter
mit der Ausführung der GU-Leistungen zum Preis von netto
€ 3.917.525,00 sowie der Bauleitungsteilleistungen in Höhe von netto
€ 100.000,00 zu beauftragen.
6.5 Gesamtbaukosten und Wohnbauförderungsabwicklung

Ansuchen um
Objektförderung gemäß
TWFG 1991

Für die Gewährung einer Objektförderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG 1991) hat im Rahmen einer ersten Einreichung von Förderunterlagen und nach technischer Vorprüfung durch
die Abteilung Wohnbauförderung eine Begutachtung durch das Kuratorium gemäß § 36 ff TWFG 1991 zu erfolgen. Mit Eingabe vom
09.11.2012 hatte die NHT die entsprechenden Unterlagen an das Amt
der Tiroler Landesregierung übermittelt.
Den angemessenen Gesamtbaukosten sowie Grundkosten waren folgende Kennzahlen hinterlegt:
Anzahl Wohnungen:
Anzahl TG-Stellplätze:
Oberirdische Stellplätze:
Nutzfläche netto:
Nutzfläche brutto:

26
27
2
1.933,45 m²
2.029,99 m²

Auf Basis der zum Zeitpunkt des Ansuchens gültigen Ausgabe der
Wohnbauförderungsrichtlinie vom 01.07.2012 ergaben sich die angemessenen Gesamtbaukosten mit netto € 3.559.939,60. Die angemessenen Grundkosten bzw. der angemessene Baurechtszins p.a. ergaben sich zu € 1.064.012,04 bzw. € 42.560,48.
Nach technischer Vorprüfung durch das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung folgte die positive Begutachtung
durch das Kuratorium.

Zl. KA-02006/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

21