Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.43
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Baukörpern mit je 4 oberirdischen Geschoßen und einem Untergeschoß mit 62 Tiefgaragenstellplätzen, dies entsprach sieben zusätzlichen Stellplätzen im Vergleich zur Planungsstudie und Grundkostenkalkulation, welche dem letztgültigen Kaufangebot hinterlegt waren.
Abbruchbescheid
Im November 2011 erfolgte die Genehmigung der nötigen Abbrucharbeiten zur Baureifmachung des Bauplatzes, welche mit 20.02.2012
zum Abschluss gebracht wurden.
Neueinreichung
Noch vor dem eigentlichen Baubeginn Mitte August 2012 hatte die NHT
eine Neueinreichung aufgrund vorgenommener Planungsänderungen
eingebracht, welche mit 10.09.2012 positiv beschieden wurde. Durch
die geänderte Planung ergaben sich einerseits geringfügige Änderungen der Wohnnutzflächen sowie ein zusätzlicher TG-Stellplatz. Mit zusätzlich 12 ausgewiesenen oberirdischen Stellplätzen wurde bescheidmäßig auch der KFZ-Stellplatzverordnung der Marktgemeinde
Wattens entsprochen. Die Aufteilung der insgesamt 75 Stellplätze auf
die Bautengruppen WA09 und WA10E wurde im Verhältnis 42 (35 zzgl.
7 für Besucher) zu 33 (28 + 5 für Besucher) angegeben.
Benützungsbewilligung
Zum Ende der Bauarbeiten mit Ende Jänner 2014 und nach durchgeführter baupolizeilicher Überprüfung der Anlagen erfolgte am
20.02.2014 die Erteilung der Benützungsbewilligung durch die Marktgemeinde Wattens.
8.3 Ausschreibung und Vergabe
Ausschreibung und
Vergabe –
Abbrucharbeiten
Die Ausschreibung der Abbrucharbeiten im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens endete mit 21.11.2011. Nach Prüfung der Angebote
erfolgte die Vorlage an den Bauausschuss. Auf Empfehlung des Bauausschusses folgte in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 26.03.2012
die formale Zustimmung zum Vergabevorschlag und zur Beauftragung
der Abbrucharbeiten an den Billigstbieter. Die eigentliche Beauftragung
erfolgte unmittelbar nach Behandlung des Angebotes im Bauausschuss
mit Auftragsschreiben vom 18.01.2012.
Die Beauftragung von Bauleistungen durch die Geschäftsführung vor
Befassung des Aufsichtsrates der NHT beruht auf internen Regelungen
der NHT bezüglich Auftragsvergaben für Neubau und Großinstandhaltungsarbeiten, welche in dringlichen Fällen eine entsprechende Vorwegnahme von Beauftragungen ermöglicht.
Ausschreibung und
Vergabe –
weitere Gewerke
Zl. KA-02006/2016
Die Angebotsfrist der weiteren ausgeschriebenen Bauleistungen endete am 03.05.2012 mit der Angebotseröffnung. Für die Gewerke Baumeisterarbeiten, Elektroinstallationen, Sanitär- und Heizungsinstallationen sowie Lüftungsinstallationen wurde das offene Verfahren mit Bekanntmachung gewählt, obwohl dieses gemäß den internen Regelungen der NHT auf Basis des geschätzten Auftragswertes ausschließlich
für das Gewerk der Baumeisterarbeiten zwingend anzuwenden gewesen wäre. Die Ausschreibung der weiteren Gewerke erfolgte jeweils im
nicht offenen Verfahren, in denen ausgewählte fachspezifische Unternehmen zur Abgabe von Preisangeboten eingeladen wurden. Im Anschluss an die Angebotsöffnung folgte die Angebotsprüfung durch Mitarbeiter der NHT bzw. durch hinzugezogene Fachplaner.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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