Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.44
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Baukostensenkung –
Leistungs- und
Massenreduktionen
Die Angebote wurden hinsichtlich der angemessenen Baukosten auf
Einsparungspotentiale überprüft. In Folge wurden für mehrere Gewerke
auch diverse Leistungs- und Masseneinsparungen vorgenommen. Daraus resultierende Bieterwechsel waren nicht zu verzeichnen. In Nachverhandlungen mit den Anbietern konnten zudem teilweise zusätzliche
Sondernachlässe erreicht werden.
Heizungs- und
Sanitärarbeiten
Für den Bereich der Heizungs- und Sanitärarbeiten kam es zu einem
Widerruf des offenen Verfahrens nach Öffnung der Angebote. Nachdem sämtliche Angebote wesentlich über den vorab angenommenen
Gewerkkosten lagen, wurden die Anbieter schriftlich eingeladen, Überlegungen anzustellen, inwiefern eine aus Sicht der NHT maximal mögliche Auftragssumme für sie zu erreichen wäre und aufgefordert, ggf.
entsprechende Sondernachlässe zu gewähren. Nachdem keiner der
Anbieter der Aufforderung der NHT folgen konnte, erfolgte der Widerruf
des Ausschreibungsverfahrens und die Vergabe der Heizungs- und
Sanitärleistungen in Form einer Direktvergabe an ein Unternehmen,
welches im Rahmen des offenen Verfahrens kein Angebot abgegeben
hatte.
Aus Sicht der Kontrollabteilung war die gewählte Vorgehensweise einer
Direktvergabe nach Widerruf des offenen Verfahrens durch die internen
Regelungen der NHT nicht ausdrücklich gedeckt, welche u.a. besagen,
dass nach Ausführung eines offenen Verfahrens bei Unangemessenheit des Preises (des einzigen Angebotes) eine Neuausschreibung im
Rahmen eines nicht offenen Verfahrens vorzusehen sei. Die Kontrollabteilung verkennt jedoch nicht, dass angesichts der Differenz zwischen Preisvorstellung und Preisangebote nicht davon auszugehen
war, im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens eine wesentliche
Nachbesserung der Angebotspreise zu erreichen. Nachdem die NHT
nicht dem BVergG 2006 unterworfen ist, stehen der gewählten Vorgangsweise keine gesetzlichen Regelungen entgegen.
Bauausschuss u.
Aufsichtsrat
In der Sitzung des Bauausschusses wurden die Ergebnisse der Ausschreibungsphase und der Nachverhandlungen erläutert. Der Aufsichtsrat folgte der Empfehlung des Bauausschusses zur Auftragsvergabe im Gesamtbetrag von netto € 4.667.947,91 mit Beschluss vom
17.09.2012.
Nachdem seitens des Geschäftsbereichs Technik die sofortige Umsetzung des Bauvorhabens empfohlen wurde, hatte die Geschäftsführung
sämtliche Leistungen umgehend nach der Sitzung des Bauausschusses Mitte Juli 2012 und vor der Sitzung des Aufsichtsrates beauftragt.
Bereits Ende August wurde nach Zustimmung durch die Gemeinde
Wattens sowie der Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Tiroler
Landesregierung mit den Bauarbeiten begonnen.
8.4 Gesamtbaukosten und Wohnbauförderungsabwicklung
Vorbemerkungen
Zl. KA-02006/2016
Die Bemessung der Höhe des Grundkaufangebots an die Marktgemeinde Wattens erfolgte auf Basis der Wohnnutzflächen, Privatgartenflächen und der Anzahl der PKW-Stellplätze zum Zeitpunkt Mai 2011.
Mit Fortschreiten und Verfeinerung der Planung wurden folglich auch
die darauf basierenden Grund- und Baukosten- sowie Verkaufskalkulationen immer wieder nachgezogen und aktualisiert. Den Projektunterlagen war hierzu eine große Anzahl unterschiedlicher Kalkulationen für
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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