Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.46
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Juli 2012 die Ansuchen auf Gewährung einer Objektförderung für die
Mietwohnungen WA09 und Subjektförderung für die Eigentumswohnungen WA10E an die Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der
Tiroler Landesregierung.
Den Ansuchen wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:
Bautengruppe:
Anzahl Wohnungen:
Anzahl TG-Stellplätze:
Nutzfläche netto [m²]:
Nutzfläche brutto [m²]:
WA09
21
37
1.358,94 m²
1.473,64 m²
WA10E
14
26
1.035,97 m²
1.134,61 m²
Die angemessen Gesamtbaukosten gemäß WBF für WA09 betrugen
netto € 3.082.218,73. Die angemessenen Grundkosten ergaben sich zu
€ 506.943,86. Für WA10E beliefen sich die angemessenen Gesamtbaukosten auf brutto € 2.799.779,89. Der angemessene Grundkostenanteil betrug € 417.723,25.
Die Gesamtbaukosten beinhalteten objektbezogene Zuschläge für
bspw. erneuerbare Energieträger, Erschwernisse oder Einrichtungen
zur wirtschaftlichen Energienutzung. Die Berechnung erfolgte gesamtheitlich für die gesamte Anlage, die anschließende Aufteilung der Kosten auf die Bautengruppen nach Bruttowohnnutzflächen.
Auch die Bau- und Baunebenkosten wurden für WA09 und WA10E
gemeinsam ermittelt. Die Aufteilung auf die Miet- bzw. Eigentumsobjekte erfolgte im Verhältnis der jeweils zugewiesenen TG-Stellplätze und
Bruttowohnnutzflächen.
Die prognostizierten Kosten der Gebäude für WA09 und WA10E inkl.
Abbruchkosten des Bestandes (Kostensumme I) ergaben sich mit netto
€ 4.631.938,60, die Kosten der Außenanlagen (Kostensumme II) mit
netto € 21.458,48. Für Baunebenkosten (Kostensumme III) wies die
Kostendarstellung netto € 901.540,32 aus. Nach Abzug eines pauschal
für die Kostensummen I + II berücksichtigen Skontos in Höhe von 3 %
bzw. € 139.601,91 ergaben sich die Gesamtbaukosten gemäß Koste ndarstellung mit insgesamt netto € 5.415.335,49.
Nach Aufteilung der Kosten auf die Bautengruppen WA09 und WA10E
waren die Anteile der Eigentumswohnungen noch um die darauf entfallende Umsatzsteuer zu erhöhen.
Die Gesamtbaukosten gemäß Kostendarstellung betrugen für WA09
bzw. WA10E schließlich € 3.082.200,53 bzw. € 2.799.761,95 und lagen
somit jeweils innerhalb der angemessenen Gesamtbaukosten.
Förderzusicherung
Wohnbauförderung
Zl. KA-02006/2016
Die Wohnbauförderung bestätigte nach technischer Prüfung der eingereichten Unterlagen für WA09 die Angemessenheit der Gesamtbaukosten in Höhe von gerundet € 3.082.200,00. Für die Subjektförderung der
Eigentumseinheiten WA10E waren die jeweiligen Wohnungskaufpreise
inkl. TG-Stellplätze als Fixpreise nachzuweisen. Die NHT erklärte diesbezüglich rechtsverbindlich, dass neben den vom Land für die gegenständlichen Wohnungen genehmigten Fixpreisen keine zusätzlichen
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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