Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.71
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Die Kaufoption stützte sich dabei aus rechtlicher Sicht auf die damals in
Geltung gestandene Wohnbauförderungsrichtlinie (Wohnbauförderungsrichtlinie „alt“ mit Gültigkeit zwischen 01.10.1996 bis 01.01.2007).
Kaufpreis gemäß
Berechnungsvorlage
der Tiroler
Wohnbauförderung
Der Aufsichtsrat der NHT stimmte in seiner Sitzung vom 19.03.2014
dem Abverkauf (Kaufoption) der Wohnanlage AB11 zu. Als Kaufpreis
ergab sich anhand der Berechnungen laut Vorlage der Tiroler Wohnbauförderung ein Preis von € 1.674,78 pro Nutz -m². Der von der NHT
berechnete „Kaufpreis lt. Wohnbauförderung“ lag um 28,86 % unterhalb des nach Einschätzung der NHT angemessenen Kaufpreises
(gemessen anhand des Mittelwertes aus Immomapping und Immobilienpreisspiegel in Höhe von € 2.354,18 pro Nutz-m²).
Die NHT führte die Verkaufspreiskalkulation für das Objekt AB11 am
13.02.2014 anhand der von der Tiroler Wohnbauförderung festgelegten
Berechnungsformel (so genannte WBF-Formel) durch. Diese zeigte im
Detail das folgende Bild:
Der für die NHT zuständige Sachbearbeiter der Tiroler Wohnbauförderung bestätigte mit E-Mail vom 06.03.2014, dass der kalkulierte Verkaufspreis in der Höhe von € 1.560.794,39 für das Objekt AB11 aus
wohnbauförderungsrechtlicher Sicht angemessen ist.
Diskrepanz
in der Position
„WBF-Zuschüsse“ –
Empfehlung
Die von der NHT in Verbindung mit den Vorgaben der Wohnbauförderung angestellten Berechnungen (auch der VPI-Aufwertung) waren für
die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Einzig der in der
Position „WBF-Zuschüsse“ berücksichtigte Gesamtbetrag im Ausmaß
von € 67.085,00 war für die Kontrollabteil ung nicht verständlich. In diesem Posten werden Zusatzförderungen der WBF (bspw. für Solaranlage, Niedrigenergie etc.) in Abzug gebracht.
Nach Meinung der Kontrollabteilung wäre von der NHT lediglich ein
Gesamtbetrag in Höhe von € 34.920,00 abzuziehen gew esen. Dieser
Betrag entspricht den von der WBF für die seinerzeitige Mietwohnanlage AB11 gewährten Zuschüssen für den Einbau einer Solaranlage
(€ 5.120,00) sowie für die bauliche Ausführung als Niedrigenergiehaus
(€ 29.800,00). Weitere Zusatzförderungen s ind nach Einschätzung der
Kontrollabteilung von der WBF nicht gewährt worden. Auch eine Rückfrage durch den Assistenten des Leiters des NHT-Geschäftsbereichs
Dienstleistung bei der Wohnbauförderung ergab keine anderen Erkenntnisse.
Zl. KA-02006/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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