Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.73

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(zu Punkt 12.)

Zl. KA-03014/2016
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
I. QUARTAL 2016
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2016 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 03.10.2016 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 25.05.2016, Zl. KA-03014/2016
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gemäß § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und
prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln
im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Auszahlung Fahrtkosten – Empfehlung

Im Rahmen der Belegkontrollen im 1. Quartal 2016 verifizierte die Kontrollabteilung eine vom Referat Stadtbücherei erstellte Auszahlungsanordnung in Höhe von € 108,90 brutto betreffend die Rückerstattung von
Fahrtkosten. Die Ausgabe ist auf die Vp. 1/273010-728000 Stadtbücherei – Entgelte für sonstige Leistungen gebucht worden und betraf das
Wirtschaftsjahr 2015.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass gem. Kontierungsleitfaden
für Gemeinden und Gemeindeverbände sämtliche Ausgaben für Versand- und Beförderungsaufträge und Ausgaben für die Inanspruchnahme von Transportmitteln auf der Post 620 zu verrechnen sind. Aufgrund der Ausführungen im Kontierungsleitfaden waren die oben erwähnten Kosten in Höhe von € 108,90 auf der im städtischen Voranschlag für 2015 vorgesehenen Vp. 1/273010-62000 Stadtbücherei –
Transporte zu verbuchen.

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Zl. KA-03014/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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