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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.79

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Die Kontrollabteilung hat die zuständige Sachbearbeiterin dahin gehend informiert, dass nach Beendigung einer genehmigten Dienstreise
die vom Dienstnehmer privat bezahlten Aufwendungen (z.B. Hotel,
Parkgebühren Bahnticket etc.) im Rahmen der gesamten Reisekostenabrechnung grundsätzlich im Besoldungsportal unter Beibringung der
Belege abzuwickeln sind. In jenen Fällen, wo Übernachtungskosten
vom Dienstnehmer nicht direkt im Hotel bezahlt werden, sondern die
entsprechende Rechnung der Stadtgemeinde Innsbruck bzw. der betroffenen Dienststelle übermittelt wird, ist bei der Verbuchung jedenfalls
die dafür vorgesehene Postenklasse 560000 - Reisegebühren heranzuziehen.
Die Kontrollabteilung hat der Sachbearbeiterin eine entsprechende
Umbuchung des gesamten Aufwandes auf die Vp.1/320210-560000
Musikschule – Reisegebühren empfohlen, welche auch prompt durchgeführt und der Kontrollabteilung in Kopie übermittelt wurde.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde vom Amt für Kultur mitgeteilt, dass künftig privat bezahlte Aufwendungen bei einer genehmigten
Dienstreise ausschließlich mittels Reisekostenabrechnung im Besoldungsportal abgewickelt werden
Auftragsvergaben –
schriftliche
Dokumentation

Im Zuge der laufenden Gebarungsüberwachung wurde von der Kontrollabteilung eine Honorarabechnung im Zusammenhang mit der Herausgabe einer Postkarte für die Schulaktion „Stadtgeschichte kommt
ins Klassenzimmer“ in Höhe von € 280,00 geprüft.
Auf die Rückfrage der Kontrollabteilung nach einer schriftlichen Grundlage für die Honorarberechnung bei der zuständigen Sachbearbeiterin
des Stadtarchivs/Stadtmuseums hat sich herausgestellt, dass die Beauftragung lediglich mündlich erfolgt ist und keine schriftlichen Aufzeichnungen darüber vorhanden sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Vergabe derartiger Aufträge inklusive
Honorarberechnung zukünftig entweder mittels E-Mail oder in einem
Aktenvermerk zu dokumentieren.
In der Stellungnahme wurde vom Amt für Kultur mitgeteilt, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen wird.

Ankauf
Heurigengarnituren

Im Rahmen der Belegkontrollen im 2. Quartal 2016 verifizierte die Kontrollabteilung eine vom Amt für Straßenbetrieb erstellte Auszahlungsanordnung in Höhe von insgesamt € 664,16 brutto. Die in Rede stehende Ausgabe wurde auf zwei Haushaltsstellen aufgeteilt und für den
22.06.2016 fällig gestellt.
Aus dem Buchungstext und der beiliegenden Rechnung war für die
Kontrollabteilung abzuleiten, dass es sich um Ausgaben für eine Grillfeier handelte. Eine Abstimmung der beiliegenden Rechnung mit den
ausgewiesenen
Voranschlagsposten
zeigte,
dass
auf
der
Vp. 1/814000-728000 Straßenreinigung – Entgelt für sonstige Leistungen die Verbuchung von Lebensmitteln erfolgte und auf der

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Zl. KA-04535/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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