Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 09-November.pdf
- S.14
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5.
IV 3989/2004
Gesellschaft "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GesmbH", Erstattung der Vergnügungssteuer für das
Jahr 2004 im Subventionsweg
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
17.11.2004:
Der "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GesmbH" wird für das
Jahr 2004 die Vergnügungssteuer in der Höhe von maximal € 14.235,10 im
Subventionsweg erstattet.
Die Bedeckung erfolgt aus der Vp. 1.06100.757100.4, Übernahme von
Zahlungsverpflichtungen.
Die Gründung der "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GesmbH" war ein sehr sinnvoller Schritt. Wir haben in diesem Gemeinderat lang und breit über diese Veränderung, die notwendigen Voraussetzungen und die positiven Elemente diskutiert, die sich durch diese Gesellschaft
ergeben haben.
Die Erstattung der Vergnügungssteuer ist keine versteckte
Kulturförderung, sie ist eine Förderung für ein Unternehmen, das sich mit
Kultur beschäftigt. Das ist nicht mehr so einfach wie früher: Nachdem es
sich um eine Gesellschaft handelt, kann die Vergnügungssteuer nicht mehr
erlassen werden, sie muss im Subventionsweg erstattet werden. Die Vergnügungssteuer muss in die Kosten eingerechnet werden, und dann schlägt
sich der entsprechende Abgang nieder. Das ist nach dem Gesellschaftsrecht
nicht mehr anders möglich.
Für das Jahr 2004 wird die Vergnügungssteuer in der Höhe
von maximal € 14.235,10 im Subventionswege erstattet. Die Vorgangsweise für die Zukunft wurde mit der Geschäftsführung bereits abgesprochen.
GR Mag. Kogler: Unserem Klub wurde der Entwurf einer
Subventionsordnung zugewiesen, der für viele Bereiche positive Veränderungen enthält. Punkt 2. dieses Entwurfes betrifft die Förderung von wirtschaftlichen Unternehmen: Solche dürfen nur in besonders begründeten
Ausnahmefällen gefördert werden.
Es würde mich interessieren, wie diese Erstattung der Vergnügungssteuer in Zukunft in Zusammenhang mit diesem Entwurf gesehen
GR-Sitzung 18.11.2004