Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.14

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6.

MD 15e/2003
Entwurf des Jahresvoranschlages betreffend das Sondervermögen der Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2004
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach: Der Entwurf des Jahresvoranschlages betreffend
das Sondervermögen der Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der
Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2004 liegt bei den Obleuten auf.
Der Entwurf dieses Jahresvoranschlages ist mit richtungweisenden Bemerkungen versehen. Wie wir wissen, hat sich in den Jahren 2001 und 2002 die Tendenz abgezeichnet, dass die Schere auseinander
gehen wird, wie es allgemein bei ähnlichen Versicherungen der Fall ist.
Den Mitgliedern des Gemeinderates und der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, wird nicht erspart bleiben, sich im nächsten Jahr darüber Gedanken zu machen. Es braucht die Schaffung eines Übergangs, weil
die Leistungen weiterhin nicht in diesem vollen Umfang erbracht werden
können. Entweder sind die Beiträge zu erhöhen oder die Leistungen zu
kürzen, auch ein Mix dieser beiden Maßnahmen ist denkbar. Eine Lösung
wird in ein zwei Jahren dringend notwendig sein und muss zeitgerecht diskutieret werden.
Ich wollte das nur zur Kenntnis bringen, weil der Entwurf des
Jahresvoranschlages gemäß dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR), LGBl. 53/1975, rechtzeitig einlangen muss. Die Verwaltungskommission hat mit Schreiben vom 22.9.2003 den Entwurf des
Jahresvoranschlages betreffend das Sondervermögen der Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2004 vorgelegt.
Dieser Entwurf, aus dem die voraussichtliche Höhe der dem
Sondervermögen zufließenden Mittel sowie die voraussichtliche Höhe der
zum Sondervermögen zur Deckung des Aufwandes zu erbringenden Leistungen als auch die Rücklagen zu ersehen sind, ist dem Gemeinderat gemäß § 67 Abs. 1 Gemeindebeamten-, Kranken- und Unfallfürsorgegesetz,
LGBl. Nr. 98/1998, vorzulegen.

GR-Sitzung 22.10.2003