Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.67

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- 1345 -

Ich sage es noch einmal, die Verkehrssituation an der besagten
Kreuzung muss verbessert werden, egal, welches Projekt letztendlich verwirklicht wird.
GR Dr. Rainer: Ich habe deshalb für die Absetzung dieses
Punktes von der Tagesordnung gestimmt, weil meiner Meinung nach das
gesamte Projekt in einem Paket neu vorgelegt werden sollte. Dieses Paket
darf nicht nur die beiden Kaufverträge enthalten, sondern es muss auch das
gesamte Verkehrskonzept neu vorgelegt werden.
Ich habe derzeit folgende Probleme: Es soll in der heutigen
Sitzung des Gemeinderates über einen Kaufvertrag abgestimmt werden,
obwohl der Kaufpreis noch nicht eindeutig feststeht. Dieser besteht aus
zwei Teilen: Aus dem sehr niedrigen Quadratmeterpreis und einer allfälligen Beteiligung an einem möglicherweise zu errichtenden Kreisverkehr.
Man weiß noch nicht, wie teuer ein solcher kommen wird, und in welcher
Höhe sich ein Investor beteiligen muss. Das ist ein großes Fragezeichen.
Ohne eine Beteiligung am Kreisverkehr dürfte nichts machbar
sein. Diese Fragen bilden eine Einheit. Daher halte ich es für richtig, das
gesamte Projekt einschließlich des Verkehrskonzeptes und eines möglichen
Kreisverkehrs neu vorzulegen. Dann weiß man um die vorgesehene Nutzung des Projektes und kennt die Kosten für die Errichtung eines Kreisverkehrs.
Auf dieser Grundlage lässt sich die Höhe des Kaufpreises beurteilen. Heute wird in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
nur ein Betrag in einer relativ geringen Höhe als Kaufpreis festgestellt werden. Dieser ist zu verstehen und zu vertreten, wenn eine entsprechend hohe
Beteiligung an den Kosten des Kreisverkehrs vorgesehen ist. Wenn man
diesen Betrag nicht kennt, lässt sich ein Verkauf zum Preis x plus y schwer
beurteilen, weil y unbekannt ist.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Zur sachlichen Berichtigung! Das y spielt keine Rolle. Es besteht kein Zusammenhang zwischen
dem Kaufpreis und der Mitfinanzierung am Kreisverkehr.
Es handelt sich um eine Bachparzelle, die nicht bebaubar ist.
Es handelt sich um keinen Baugrund; ich bitte, die Sache aus diesem Blick-

GR-Sitzung 22.10.2003