Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.75

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folgen, da aufgrund des Bebauungsplanes bereits Vorleistungen erbracht
wurden. Dann muss vielleicht sogar noch für Umplanungen ein Geldbetrag
bezahlt werden; wir kennen ja alle diese Abläufe.
Letzten Endes sitzt die Stadt Innsbruck immer am kürzeren
Ast, weil wir offenbar nicht geschickt genug sind. Diese Vorgangsweise ist
schon wieder ein erster Ansatz, in eine solche Falle oder ein Fettnäpfchen
hineinzutappen.
(Bgm. Zach: Von welchen Fallen und Fettnäpfchen reden Sie?)
Es wird heute noch eine lange Diskussion zu den Themen BergiselSprungschanze und Gilmschule geben. Es gibt viele Beispiele.
Es kann doch nicht sein, dass wir die wenigen Kompetenzen,
die uns verblieben sind, zugunsten der Interessen von Investoren aufgeben.
Der Gemeinderat hat nun einmal Verträge abzuschließen und Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zu erlassen, und die Investoren haben sich
daran zu halten.
Es geht nicht darum, Investoren zu schikanieren. Im Gegenteil, man kann das Ganze umkehren und sagen, dass den Investoren Sicherheit gegeben wird. Wenn heute diese und jene Auflage beschlossen wird,
und die Situation ein paar Monate später beim Beschluss des Flächenwidmungsplanes wieder anders beurteilt wird, bietet das keine Sicherheit.
Darum bin ich dafür, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, noch einmal alles zusammenzufassen und das Prozedere vorzunehmen, das normalerweise üblich und richtig ist. Dann wissen die Mitglieder des Gemeinderates, was sie tun.
Wenn heute ein Beschluss gefasst wird, muss ich ehrlich sagen, dass ich nicht genau weiß, was ich mitbeschließe. Es wird von einem
Vertrag wegen eines Kreisverkehrs geredet, der in keinem Gremium je
vorgelegen ist. Der Investor muss vielleicht ein wenig länger warten, bekommt dann aber einen Beschluss, auf den er sich verlassen kann.
Zweitens ist dieses Projekt nicht das Werk des Siegers des Architekten-Wettbewerbes, sondern es wurden zwei Projekte gemeinsam überarbeitet. Das Ergebnis hat der Jury dann ebenso gefallen, wie es im Bauund Projekt-Ausschuss Zustimmung gefunden hat. Bei einem ArchitektenWettbewerb kommt es immer auf die Auslobung und die Rahmenbedin-

GR-Sitzung 22.10.2003