Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.80
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1. Die Infrastrukturkosten für die Realisierung des Regionalbahnkonzeptes, Streckenteil Olympisches Dorf - Innenstadt - Technische Universität, in der Höhe von derzeit geschätzten € 100 Mio werden über eine
Drittelbeteiligung von Stadtgemeinde Innsbruck, Land Tirol und Bund,
jeweils geschätzte € 33 Mio, finanziert.
2. Die Fahrbetriebsmittel der Straßenbahn werden mit einem Investitionsbedarf in der Höhe von zirka € 39 Mio erneuert und das Straßenbahnsystem vorerst auf den bisherigen Linien 1 und 3 weitergeführt (als Bestandteil des künftigen Regionalbahnsystems für den Tiroler Zentralraum vorgehalten) und durch die Stadt Innsbruck allein finanziert.
3. Zug um Zug wird die Stubaitalbahn weitergeführt und deren Fuhrpark
mit einem Investitionserfordernis in der Höhe von zirka € 13 Mio erneuert. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch das Land Tirol.
4. Das Fahrbetriebssystem Obus wird bei Realisierung des Regionalbahnkonzeptes entsprechend der wirtschaftlichen und technischen Nutzungsdauer aufgelassen.
Die Umstellung der Obuslinien erfolgt gemäß "Straßenbahnkonzept Variante 2" laut den Beschlüssen des Gemeinderates vom 28.2.2002 und
18.7.2002.
5. Die Finanzierung des Gesamterfordernisses für die Stadtgemeinde
Innsbruck (Fahrbetriebsmittel einschließlich anteilige Schieneninfrastruktur) in der Höhe von zirka € 72 Mio wird über die Jahresraten der
vom Gemeinderat noch gesondert zu beschließenden Put-Option der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) auf weitere 25 % der Aktien der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) bedeckt, wobei die zu erwartenden Rationalisierungseffekte durch die Reduzierung der Fahrbetriebssysteme und Ersparnisse bei den Alt-Straßenbahnen (Jahresinspektion)
entsprechend angerechnet werden.
6. Der Konzern Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) bzw. die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) haben vor
der Realisierung der Beschaffungsvorgänge hinsichtlich der finanziellen
Bedeckung und Liquiditätsplanung das Einvernehmen mit der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung, herzustellen. Der Beschaffungsvorgang ist
sofort nach Beschlussfassung der entsprechenden Gremien von der
Stadtgemeinde Innsbruck und dem Land Tirol einzuleiten.
Die Mitglieder des Gemeinderates haben sich mit großer Mehrheit für das
zwar komfortable, aber nicht billige System ausgesprochen, Straßenbahnen
als Nahverkehrsmittel in der Stadt Innsbruck zu bevorzugen.
Derzeit sind in der Stadt Innsbruck drei Systeme im Einsatz,
wobei die O-Busse sukzessive nicht mehr erneuert und aus wirtschaftlichen
Erwägungen abgestoßen werden. Dieselbusse wurden in Ergänzung zu beGR-Sitzung 22.10.2003