Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.102
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zu entnehmen, dass die Verwendungszusagen vorliegen, wenn auch nicht
in schriftlicher Form.
Dieser Punkt ist nicht nur für die Stadt Innsbruck wichtig,
sondern auch für die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB), die die Bestellungen abwickeln muss; dafür sind Finanzierungszusagen schriftlicher Natur und die Beschlüsse der verschiedenen
Gremien Voraussetzung.
Das Vorliegen einer schriftlichen Zusage des Bundes über
einen Betrag in der Höhe von € 33 Mio ist mir nicht bekannt. Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger hat erwähnt, dass die Kosten für die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur nicht ausschließlich durch die Stadt Innsbruck
getragen werden müssen; das stimmt mich als Mitglied des Gemeinderates
wieder positiver.
Was im Punkt 3. des Beschlussvorschlages enthalten ist, entspricht nicht den Tatsachen. Ich schließe mich der Meinung von Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger an: Es ist kein Geschenk an die Stadt Innsbruck,
wenn der Betrag in der Höhe von € 13 Mio, der in die Stubaitalbahn investiert wurde, nunmehr vom Land Tirol getragen wird. Aufgrund meiner
bescheidenen Kenntnis des Privatbahngesetzes, BGBl. Nr. 606/1988 i.d.F.
BGBl. Nr. 82/1999, behaupte ich, dass das nicht stimmt. Ein Teil, vielleicht
sogar ein Drittel, ist vom Bund mitzutragen. Das Regionalbahngesetz muss
erst beschlossen werden.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt kritisch hinweisen - nicht
aus Gegnerschaft, sondern als eventuelle Unterstützung -, der nicht ganz
den Tatsachen entspricht: Im Punkt 4. heißt es , dass das O-Bus-System bei
Realisierung des Regionalbahnkonzeptes entsprechend der wirtschaftlichen
und technischen Nutzungsdauer aufgelassen wird; das stimmt in dieser
Form nicht.
(Bgm. Zach: Es heißt "Zug um Zug".)
Letztes Mal, als ich auf diese Missstände hingewiesen habe, ist ein Wirbel
in der Sitzung des Gemeinderates entstanden, was nicht in meiner Absicht
lag. Man ist mit der Beseitigung der O-Busse um etliche Schritte voraus.
Die Realität stimmt nicht mit dem Inhalt des Punktes 4. überein, sondern ist
bereits weit voraus. Wir haben zwar zum jetzigen Zeitpunkt weder das
GR-Sitzung 22.10.2003