Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.123

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- 1401 -

ten, die auf Grund unvorhersehbarer Umstände im Rahmen des Neubaus
der "Bergisel-Sprungschanze" aufgetreten sind.
Dazu wurde von Seiten der Stadt Innsbruck, insbesondere von
meiner Seite, Folgendes in die politische Vereinbarung aufgenommen:
"Die Finanzierung dieser Mehrkosten erfolgt erst nach Klärung folgender
Punkte:
a) Vorliegen einer Endabrechnung für die tatsächlichen Baukosten inklusive entsprechender Prüfung;
b) Überprüfung des Bauvorhabens anhand des Mietvertrages zwischen
Stadt Innsbruck und dem Österreichischen Schiverband (ÖSV) bezüglich der Investitionspflichten (€ 1.816.820,85/ATS 25 Mio).
c) Diese Mehrkosten werden zu je einem Drittel vom Bund, vom Land
Tirol und der Stadt Innsbruck getragen.
Der Österreichische Schiverband (ÖSV) verpflichtet sich, mit der Stadt
Innsbruck bezüglich der Drittelfinanzierung eine Einigung herzustellen."
Das heißt, dass diese politische Vereinbarung beinhaltet, dass die Gesamtprüfung des Gesamtbauvorhabens auf jedem Fall zu erfolgen hat und diese
Gesamtprüfung wird jetzt durchgeführt.
Ich lese aus dem gesamten Bericht der Kontrollabteilung im
Wesentlichen Folgendes heraus: Die städtische Verwaltung, insbesondere
die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, hat
sämtliche Vorgänge und vorgelegten Unterlagen, die vom Errichter der
"Bergisel-Sprungschanze" eingelangt sind, eingehend geprüft. Die Zahlungen wurden nach Prüfung dieser Unterlagen vorgenommen. Die noch ausständigen Zahlungen wurden deshalb nicht geleistet, da entsprechende Unterlagen noch nicht eingereicht wurden. Eine weitere Zahlung hat erst nach
Vorliegen dieser fehlenden Unterlagen zu erfolgen. Der Bericht der Kontrollabteilung bescheinigt im Wesentlichen eine ordnungsgemäße Arbeitsweise der städtischen Verwaltung. Es ist auch gewährleistet, dass das Gesamtvorhaben einer entsprechenden Prüfung durch den Landesrechnungshof unterzogen werden kann.
Festgestellt wird natürlich auch, dass einige Punkte noch ausständig sind, die von Seiten des Betreibers noch nicht durchgeführt wurden.
Ich denke zum Beispiel an den Umkehrplatz oder an den Platz für die ÜGR-Sitzung 22.10.2003