Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.126
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sungsmäßig nicht gedurft hat. Fragen, die das Verhältnis zwischen dem Gemeinderat der Stadt Innsbruck und seinen Beschlüssen sowie seinen ausführenden Organen im Stadtmagistrat Innsbruck - also der Verwaltung betreffen und Fragen, wie die Verwaltung des Stadtmagistrates Innsbruck
Beschlüsse des Gemeinderates umsetzt oder auch nicht, sind Dinge, die
wegen der Gemeindeautonomie, und ganz speziell bei Städten mit eigenem
Statut, den Landesrechnungshof nichts angehen. Der Landesrechnungshof
hätte nicht einmal prüfen dürfen, auch wenn er es gewollt hätte. Ganz abgesehen davon, dass es den Tiroler Landtag nicht interessiert und er es auch
zeitlich nicht geschafft hätte.
Ich glaube, dieser Bericht der Kontrollabteilung ist ein Beleg
dafür, dass es sicherlich notwendig ist - wenn man damit Arbeit einsparen
kann und auch soll - Abmachungen zwischen den Kontrollinstanzen zu
treffen. Gleichzeitig ist es aber ein Beleg dafür, dass eine eigenständige
städtische Kontrollabteilung, so wie sie jetzt im Innsbrucker Stadtrecht vorgesehen ist, unverzichtbar ist, es sei denn man ändert das gesamte Verfassungsgefüge.
Es wäre jedoch auch denkbar, dass man dem Landesrechnungshof Befugnisse gibt, die er jetzt nicht hat. Diese Befugnisse hat zum
Beispiel der Bundesrechnungshof auf Grund von Verfassungsgesetzen,
nicht jedoch der Landesrechnungshof. Nur, solange man diese Änderungen
nicht durchzieht, bitte ich angesichts dieses Berichtes auf solche Überlegungen, - falls es sie noch geben sollte - unsere Kontrollabteilung zu Gunsten des Landesrechnungshofes wegzurationalisieren, zu verzichten.
GR Mag. Kogler: So viel Brisanz scheint in diesem Bericht
der Kontrollabteilung nicht enthalten zu sein, wie es von der Opposition,
den Innsbrucker Grünen, hinsichtlich der "Bergisel-Sprungschanze" in den
letzten Sitzungen des Gemeinderates aufgezeigt wurde. Wo sind diese
Knackpunkte, die StR Dr. Patek angesprochen hat? StR Dr. Patek hat auch
erwähnt, dass vor allem die Verpflichtung des Vertragspartners die Rechnungen zu prüfen, unbedingt einzuhalten gewesen wäre, denn sonst hätte er
seine Verpflichtungen nicht eingehalten.
Einem Vertragspartner zu sagen, dass die Notbremse gezogen
werden muss, da sonst der Österreichische Schiverband (ÖSV) oder seine
GR-Sitzung 22.10.2003