Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.150
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als Erstes unterstreichen, dass der wesentliche Weg zwischen den städtischen Gremien und der Aktiengesellschaft die Frau Bürgermeisterin in der
Hauptversammlung ist und nicht irgendwelche städtischen Dienststellen.
Nun zur grundlegenden Problematik: Diese Gesellschaft, die
in den letzten Jahren kommerziell hoch erfolgreich und super saniert wurde, erklärt an hohen Feiertagen immer dann, wenn der ehemalige Vorstandsvorsitzende einen Streit mit der EU-Kommission oder anderen Leuten wegen der Marktliberalisierung bzw. ähnlichen Untrieben hatte, dass
sie für die Daseinsvorsorge zuständig ist und dass sie als solche nicht eine
Aktiengesellschaft wie jede andere wäre, sondern kommunalpolitischen
Zwecken verpflichtet sei.
Von Montag bis Freitag schreibt der gleiche Ex-Vorstandsvorsitzende freche Briefe an die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, und an die Kontrollabteilung, wo er mit Verbalakrobatik und unter Berufung auf die nur ihm zugänglichen semantischen Tiefen der Deutschen Sprache uns immer sagt, wo wir unsere Anliegen anbringen können.
(Bgm. Zach: Bitte, GR Mag. Fritz, sich nicht auf diese Ebene zu begeben.)
Er geruht uns jedenfalls mitzuteilen, dass Beschlüsse des Gemeinderates
nur ein "Fetzen Papier" sind, da sie angeblich den §§ 70, 103 Aktiengesetz
1965, BGBl. Nr. 98/1965 widersprechen und eine Reihe von Ansinnen der
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, jedenfalls ungesetzlich und Amtsanmaßung usw. sind.
Das in Kenntnis Setzen - wie es der Gemeinderat beschlossen
hat - kann auf Grund der Tiefen der Deutschen Sprache ja möglicherweise
nur eine nachträgliche Kenntnisnahme eines Ereignisses sein und nicht etwa ein Vorausankündigen, damit sich der Stadtsenat vielleicht noch frech
anmaßen würde, bei dieser Entscheidung mitzureden bzw. Vorschläge zu
machen oder Diskussionsbeiträge einfließen zu lassen.
Wir haben ein Problem, das in der Sitzung des Gemeinderates
einmal ausgesprochen werden muss. Es gibt in unserer Rechtsordnung leider keine besonderen rechtlichen Bestimmungen für gemeinwirtschaftliche
Aktiengesellschaften. Diese gibt es nur im Britischen Recht, aber bei uns
gibt es nur die Aktiengesellschaft oder die Gesellschaft mit beschränkter
GR-Sitzung 22.10.2003