Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.155

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- 1433 -

Abt. IV, Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen, per E-mail übermittelt.
In diesem Antrag ist mit keiner Silbe von den Beziehungen
zwischen den Organen der Stadt Innsbruck und der Eigentümervertreterin
die Rede. Man kann verschiedene Meinungen haben, wie weit die Ingerenz
des Gemeinderates und die Kompetenz der Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin reichen sollte oder nicht reichen darf. Dieser Aspekt fehlt
völlig. Er handelt nur von den Beziehungen zwischen den Gremien der
Stadt Innsbruck, insbesondere der Eigentümervertreterin und der Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft erbringt in unserem Auftrag Dienstleistungen, für die wir letztendlich den Bürgern und Bürgerinnen gegenüber
verantwortlich sind und sie sich in Erfüllung dieser Aufgaben bitte nicht
hinter dem Aktiengesetz 1965, BGBl. Nr. 98/1965 - wie im Fort Knox verstecken möge. (Beifall)
GR Schreiner: Ich möchte auf etwas aufmerksam machen, das
mir im Zusammenhang mit dem Bereich Abwasser sehr wichtig erscheint.
Dies wurde im letzten Punkt des Antrages der Innsbrucker Grünen erwähnt.
Ich möchte jedoch näher erläutern, wie viel davon abhängen kann. Es handelt sich um die Übergabe Abwasser an die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) und ich möchte diesen Absatz wörtlich zitieren.
Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über das vorgenannte
Übereinkommen hinsichtlich Übertragung der Tarifhoheit an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hatte sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 22.11.2001 darüber hinaus noch folgendes Sonderrecht der
Stadtgemeinde Innsbruck durch Annahme nachstehenden Zusatzantrages
ausbedungen:
"Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) räumt der Stadtgemeinde
Innsbruck die immer währende und unentgeltliche Dienstbarkeit der Einleitung der Oberflächenwässer zu sämtlichen öffentlichen Straßen, Gassen
und Plätzen ein und verpflichtet sich gleichzeitig, auf ihre Kosten das erforderliche Kanalnetz bereitzustellen und zu erhalten."
Die Intention des Gemeinderates war, sich die Rechte gegenüber strategischen Partnern zu wahren. Laut Auskunft des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Wallnöfer, wurden von ihm zwar Bedenken zur Durchführung
GR-Sitzung 22.10.2003