Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.159
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die vielleicht GR Mag. Schwarzl bevorzugt, da sie überall ein wenig Humor dabei haben möchte. Mir sticht hier jedoch der Humor auch nicht besonders ins Auge.
Es besteht in der Hauptversammlung die Möglichkeit, diese
Dinge erstens zu erfahren und zweitens dem Stadtsenat zur Kenntnis zu
bringen. Wenn man dann der Meinung ist, dass etwas verändert gehört und
diese Angelegenheit im Gemeinderat diskutiert werden soll, sollte man
dem Wunsch entsprechen. Der neue Vorstandsvorsitzende, Finanzdirektor
a. D. Dr. Schmid, hat für die Stadt Innsbruck viele Jahre an vorderster
Front gekämpft, ob beim Österreichischen Städtebund, beim Finanzausgleich oder bei dem Sparprogramm, das er mitgetragen und diese Trendwende gefordert hat. Er hat auf meine Fragen - zwar nicht humorvoll, aber
das ist nicht seine Art - mitgeteilt, dass er erschöpfend Auskunft geben
wird.
Wir müssen uns aber genau überlegen, wie wir diese Information aufbauen wollen, sodass es keine Einschränkung des Unternehmens
bedeutet und wir das Bestellerprinzip in der Hand haben. Die Information
kann im Gemeinderat auch über die Aufsichtsratsmitglieder erfolgen, da
nicht umsonst hochrangige Mitglieder des Gemeinderates in den Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) entsandt wurden. Wir
haben also zwei Zugänge, um Informationen zu erhalten, wobei jedoch der
Zugang zur Hauptversammlung wesentlich ist.
Deshalb ist es richtig, wenn diese heikle Frage in der Sitzung
des Stadtsenates behandelt und das Ergebnis im Gemeinderat bekannt gegeben wird. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es liegen keine weiteren
Wortmeldungen vor. Ich würde daher vorschlagen, den Zusatzantrag von
GR Mag. Fritz, der doch umfangreich und daher in der Kurzfristigkeit im
Gemeinderat nicht zu behandeln ist, dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung - wenn GR Mag. Fritz damit einverstanden ist - zuzuweisen.
Den Antrag von GR Buchacher, der im Kontrollausschluss beschlossen wurde, sollte ebenfalls dem Stadtsenat zugewiesen werden, damit
man die beiden Anträge gemeinschaftlich behandeln kann.
GR-Sitzung 22.10.2003