Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.167

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- 1445 -

Planung bzw. in Realisierung sind. In den vorliegenden Anträgen ist davon
jedoch nichts enthalten.
Ich habe aber in meiner ersten Wortmeldung nicht erwähnt,
dass ich selbstverständlich der Verordnung einer Tempo 30 Zone zustimmen werde. Selbstverständlich wird man auch alles unternehmen, um die
Situation zu verbessern. Es wäre mit ein wenig Farbe, um den Autofahrern
durch Leitlinien und Begrenzungslinien die Schmalheit der Straße zu demonstrieren, schon relativ viel zu machen.
GR Hüttenberger: Ich finde die Tempo 30 Zonen gut, denn da
gelten ja wieder die Rechtsregeln. Es wird bei einer Kreuzung niemand so
schnell fahren, da man Gefahr läuft, dass andere Autofahrer in die Kreuzung einfahren. Ich wohne in einer Tempo 30 Zone und habe festgestellt,
dass die Autofahrer - bis auf wenige - nicht so schnell fahren, da die
Rechtsregel gilt.
StR Dr. Patek: Zu GR Engelbrecht möchte ich Folgendes sagen: Es hat im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss noch nie einen Antrag auf bauliche Maßnahmen gegeben, denn das sind Anträge, die nicht in
diesem Gremium gestellt werden. Diese Anträge werden im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck budgetiert und dann umgesetzt.
Die Beilage hat ziemlich eindeutig gezeigt, dass gerade bei der
von GR Engelbrecht angesprochenen Tempo 30 Zone begründet bauliche
Maßnahmen vorgeschlagen wurden, weil das zuständige Amt der Meinung
war, dass eine Tempo 30 Zone nicht ausreichend ist. Im Verkehrs- und
Umweltschutzausschuss war die Diskussion dahingehend, dass man sich
bewusst war, dass diese Maßnahme viel kosten wird, aber trotzdem die
Tempo 30 Zone vorgeschlagen hat.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Nachdem die Rednerliste
erschöpft ist und klargestellt wurde, dass GR Engelbrecht ein gesteigertes
Interesse bekundet und sich deshalb so für diese Dinge einsetzt, aber niemandem etwas unterstellen wollte, darf ich zur Abstimmung kommen.
MB: (gegen FREI)
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen zu den Punkten 1., 11. und 14. bis
18. werden gemäß Beilage genehmigt.

GR-Sitzung 22.10.2003