Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.169
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1447 -
29.
III 4594/2003
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI B8/1, Wilten, Bereich westlich Mittenwaldbahn zwischen Innrain und Egger-Lienz-Straße (Gpn. 1825/1,
1107/2, 1128/4, 1134/2, 1133/1, 1133/3, 1133/4,
1134/1, 1134/3, 1827/2, 1824/3 und 1909, alle KG
Wilten), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 9.10.2003:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI B8/1, Wilten, Bereich westlich Mittenwaldbahn zwischen Innrain und Egger-Lienz-Straße (Gpn. 1825/1, 1107/2, 1128/4, 1134/2, 1133/1, 1133/3,
1133/4, 1134/1, 1134/3, 1827/2, 1824/3 und 1909, alle KG Wilten), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
30.
III 4595/2003
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA B3, Höttinger Au, Bereich zwischen Blasius-HueberStraße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und
Prandtauerufer, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit gegen eine Stimme der ÖVP und
eine Stimme der SPÖ:
GR-Sitzung 22.10.2003