Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.171

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32.

III 2912/2003
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B8/1,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich Gpn. .782/1, .782/2,
597/5 und 1083/2, alle KG Innsbruck (Rennweg - Tiroler Landestheater) - (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B8, Zeichn. Nr. 3720), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001
-------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei.
In der Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.1999 der Landestheatervorplatz künftig
vorzugsweise als Veranstaltungsplatz genutzt werden soll. Dem widersprächen die Festlegungen im aufgelegten Planentwurf. Die verfügbare Platzgröße wäre für diese Zwecke zu klein. Darüber hinaus stünde der geplante
Kiosk mit Restaurantbetrieb in Konkurrenz zu benachbarten Gastbetrieben.
Daher sei der Bebauungsplanentwurf abzulehnen.
Auf Grund der geänderten Randbedingungen, die sich für das
Gesamtprojekt ergeben haben, insbesondere aber der Beeinträchtigungen
wegen, die sich für die im Nahbereich befindlichen Veranstaltungseinrichtungen ergeben würden, muss auf die Realisierung eines großen Veranstaltungsplatzes verzichtet werden. Dennoch sieht das Projekt weiterhin eine
etwas kleinere Fläche für Veranstaltungen vor. In diesem Sinne wird - in
Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Stadtsenates zum Wettbewerb
und zum Projekt - der Beschluss des Entwurfes des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B8/1 vorgeschlagen.

Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
mit Stimmenmehrheit gegen eine Stimme der Innsbrucker Grünen und eine
Stimme der FPÖ,
den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B8/1, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Gpn. .782/1, .782/2, 597/5 und 1083/2, alle KG Innsbruck (Rennweg - Tiroler Landestheater) - (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B8, Zeichn. Nr. 3720), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
zu beschließen.
GR-Sitzung 22.10.2003