Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.174

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- 1452 -

über die Oberflächengestaltung vor dem Tiroler Landestheater und in der
Folge über Pläne dieser Veranstaltungsarena sowie über die diversen Veranstaltungsplätze in dieser Stadt gesprochen wurde.
Es hat bereits vor Jahren einen Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, gegeben, in dem das Pro und Kontra von verschiedenen vorgeschlagenen Flächen erörtert wurde. Damals wurde natürlich auch die
Stellungnahme der Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus, dem Akt beigefügt und es wurden mehrere Dinge abgewogen. Dann hat - nur das kann
mit dem Formalfehler, den die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, angesprochen
hat, gemeint sein - der Stadtsenat beschlossen, für die Ausschreibung des
Wettbewerbes zur Oberflächengestaltung bestimmte Parameter vorzugeben. Dabei hat der Stadtsenat, und das ist nicht das erste Mal, vergessen,
dass es einen gegenteiligen Beschluss des Gemeinderates gegeben hat. Der
Stadtsenat hat auch vergessen zu beantragen, den Beschluss vom Gemeinderat aufheben zu lassen.
Es wurde dann mit dem Hintergrund jahrelang mit einer anderen Zielsetzung, als damals vom Gemeinderat beschlossen und vom Stadtsenat vorgegeben, geplant. Vor diesem Hintergrund hat die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, jetzt noch einmal zu dem Einspruch, der auf den ursprünglichen Beschluss des Gemeinderates Bezug genommen hat, geantwortet und
auf den letzten Planungsstand, aufbauend auf eineinhalb Jahre Ausschreibung, Wettbewerb und diverse Beschlüsse des Stadtsenates, Bezug genommen.
Formal wird dies jetzt zu einem Ende gebracht, wenn der Gemeinderat heute den Ergänzenden Bebauungsplan beschließt. Dann wird
gleichzeitig der seinerzeitige Beschluss aufgehoben, wozu der Gemeinderat
das Recht hat. Damit ist der angesprochene Formalfehler beseitigt und saniert, da der Gemeinderat seinen früheren Beschluss revidiert, wozu er - ich
sage es noch einmal - das Recht hat.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, hat jedoch in diesem Zusammenhang nichts falsch gemacht. Sie hat Aufträge des Stadtsenates erfüllt und in diesem Sinn eine Stellungnahme abgegeben. Wenn jemand einen Fehler gemacht hat, dann der Stadtsenat. Es wurde bei der Beschlussfassung über die Vorgaben für den Wettbewerb der Oberflächengestaltung,

GR-Sitzung 22.10.2003