Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf
- S.62
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Das war eigentlich der wichtigste Punkt. Für
den Rest der Fragen bringen wir eine Anfrage ein.
Zur Besicherung werden die 34 Neufahrzeuge im Wert von € 8,4 Mio. herangezogen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
noch aufklären, da GR Dr. Stemeseder das
so dargestellt hat, als würden wir hier sofort
einen Zinscap eingehen.
18.
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. III, Straßenbetrieb, Beschaffung von Einsatzfahrzeugen,
Nachtragskreditansuchen
(GR Dr. Stemeseder: Das habe ich nicht
gesagt.)
Für mich ist das so rübergekommen, deshalb möchte ich das aufklären.
(GR Dr. Stemeseder: Das kann man im Protokoll nachlesen. Ich habe Ihnen einleitend
Recht gegeben, wenn Sie davon sprachen,
dass das Ganze noch in Schwebe beziehungsweise noch nicht in Stein gemeißelt
ist.
Zum 55%igen Anteil habe ich auf die Unterlage hingewiesen. Aber es ist schon so,
dass die Banken alle drei Monate versuchen, uns über den Tisch zu ziehen.)
III 799/2017-SB
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2017:
Der Nachtragskredit in Höhe von
€ 400.000,-- zur Ersatzbeschaffung von
Einsatzfahrzeugen für die Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, Vp. 1/814000-040000,
Straßenreinigung - Fahrzeuge (neu laut
GeOrg) wird genehmigt.
Es handelt sich um folgende Fahrzeuge:
-
I-82 IBK: Gesamtkosten € 120.000,--
Genau, dann ist das in Ordnung.
-
I-83 IBK: Gesamtkosten € 120.000,--
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ, Tiroler Seniorenbund und PIRAT, 8 Stimmen):
-
I-59 IBK: Gesamtkosten € 100.000,--
-
I-244 IBK: Gesamtkosten € 60.000,--
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 499)
wird angenommen.
17.
IV 8880/2017
Stadt Innsbruck (Gestellungsbetrieb) - Innbus Regionalverkehr
GmbH, Kredit zur Vorfinanzierung
von Fahrzeugneuanschaffungen
Mehrheitsbeschluss (gegen PIRAT,
1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 05.07.2017:
Zur Optimierung der Veranlagungsrendite
des Vermögens zur Bedeckung der Pensionsverbindlichkeiten des Gestellungsbetriebes begibt die Stadt Innsbruck, Gestellungsbetrieb, einen Kredit in Höhe von
€ 5 Mio. an die Innbus Regionalverkehr
GmbH, FN 335010 m.
Der Zins beträgt 2 % p.a. und die Laufzeit
insgesamt 5 Jahre. Der Kredit ist mittels
zehn halbjährlicher Pauschalraten (Zins und
Tilgung) in Höhe von € 527.910,-- zurückzuzahlen.
GR-Sitzung 13.07.2017
19.
V 8956/2017
Städtische Sportplatzanlagen,
Flutlichtregelung - Fortführungsbeschluss
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 12.07.2017:
Mit Beschluss des Stadtsenats vom
29.10.2014 wurde für die städtischen Sportplatzanlagen (in Verwaltung der Mag.Abt. V, Sport) erstmals eine Flutlichtregelung beschlossen.
Die beschlossene Testphase der Saisonen
2015/2016 und 2016/2017 ist nunmehr abgeschlossen. Es sind keine Änderungen erforderlich.
Die bestehende Flutlichtregelung soll weiterhin unverändert angewendet werden.
Dies gilt ebenso für die bereits im Beschluss
des Stadtsenates vom 29.10.2014 vorgelegten Richtlinien "Allgemeine Bedingungen für
die Flutlichtbenützung auf Sportplatzanlagen der Stadt Innsbruck für Trainingszwecke/Abendspiele von Montag bis Freitag."