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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.68

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- 508 -

heute in der Früh noch einmal eine Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte, in der wir die neuen
Klubstellungnahmen präsentiert haben. Ich
darf kurz darüber berichten:
"Für Innsbruck" (FI), Sozialdemokratische
Partei Österreichs (SPÖ) und Innsbrucker
Volkspartei (ÖVP) haben zur Diskussion
gestellt, ob nach Abzug der Grundabtretungsanteile - die in diesem Bereich durch
die eher schwierige bauliche Situation einen
recht hohen Prozentsatz zwischen 25 %
und 30 % ergeben - die restlichen Flächen
wirklich zur Gänze dem geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt werden sollten?
Dabei konnte ein Aspekt aufgeklärt werden,
über den wahrscheinlich nicht jede/r Klarheit
hat. Der geförderte Wohnbau nach der Definition des Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) entspricht nicht unbedingt
demjenigen gemäß Wohnbauförderungsgesetz (WBFG). Er umfasst nämlich auch den
förderungsnahen Wohnbau, bei dem die
Grenzen von der Politik festgelegt werden.
In der Hoffnung, dass ein einstimmiger Beschluss möglich ist, haben wir versucht, den
Wortlaut entsprechend zu ändern. Alle Parteien haben sich eingebracht. Der Zusatz
lautet nun, "dass bei Umwidmungen von
Freiland in Bauland großteils (zumindest
75 %) geförderter Wohnbau (geförderte
Wohnungen nach Wohnbauförderungsgesetz oder förderungsnaher Wohnbau) umzusetzen ist". Das bedeutet also, mindestens 75 % der Flächen werden dem geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt - es
könnten auch mehr sein.
Zwei Aspekte haben uns zu dieser Formulierung gebracht. Einerseits bleibt man
dadurch ein bisschen flexibler, weil die
Grundstücksgrößen sehr unterschiedlich
sein können und sein werden. Nimmt man
scharfe Eingrenzungen vor, dann betoniert
man sich selbst ein und es wird schwierig,
gute Lösungen zu finden.
Andererseits verfolgen wir auch ein politisches Ziel damit. In der Stadt Innsbruck gibt
es sehr viele Sozialwohnungen bzw. Wohnungen, die der Wohnbauförderung unterliegen. Um auf diese ein Anrecht zu haben,
darf ein gewisses Einkommen nicht überschritten werden. Daneben haben wir die
frei finanzierten Wohnungen, die aber für
viele nicht leistbar sind.
GR-Sitzung 13.07.2017

Daraus ergibt sich der Effekt, dass die LeistungsträgerInnen, die fleißig arbeiten und
vielleicht gerade einmal € 300,-- zu viel verdienen, um noch unter die Wohnbauförderungsrichtlinie zu fallen, abwandern. Denn
eine Wohnung am freien Markt ist ebenfalls
unerschwinglich für sie. Diese Abwanderung zu verhindern, ist unser politisches
Ziel.
Dass wir im Gebiet Arzl - Ost so viel Geld
investieren müssen, ist nicht wirklich erfreulich. Es wäre tatsächlich billiger gewesen,
die zwei Häuser, um die es sich maßgeblich
bei diesem Erschließungsgebiet dreht, aufzukaufen und abzureißen. Wenn man aber
schon erschließt, dann muss es zumindest
einen Nutzen für die Öffentlichkeit geben.
Ich glaube, mit diesem Beschlussvorschlag
ist einerseits die Stadt Innsbruck flexibler
und die GrundeigentümerInnen können
ebenfalls zufrieden sein. Es ist durchaus
möglich, den Anteil dieses förderungsnahen
Wohnbaus entsprechend größer ausfallen
zu lassen, um die eben angesprochene
Personengruppe, die derzeit aus unserer
Stadt eher vertrieben wird, hier halten zu
können.
Ich empfinde den Vorschlag inzwischen für
besser als jenen, den wir ursprünglich für
die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte heute
Früh vorliegen hatten. Wir haben sehr lange
um einen Kompromiss gerungen, leider war
bei der Fraktion der GRÜNEN keine Bewegung zu erkennen. Allerdings haben die
MandatarInnen ihre Argumente offen dargelegt, die ich auch nachvollziehen kann.
Ich darf Sie heute um Ihre Zustimmung zu
diesem Antrag bitten. Wir haben intensiv in
mehreren Runden - auch heute noch darüber diskutiert. Meiner Meinung nach ist
das ein sehr guter Beschluss, der einerseits
die Probleme, die wir in diesem Bereich haben, löst, und uns andererseits Flexibilität
hinsichtlich zukünftiger Umwidmungsansuchen gibt.
StR Mag. Fritz: Ich bin immer noch ein
bisschen verwundert - wie auch schon im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte -, weil doch schon klargestellt
war, dass man auch bei einem Hundertprozentanteil für den geförderten Wohnbau jene Definition verwendet hätte, wie sie im
ÖROKO 2.0 enthalten ist. Darin ist sowohl