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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.75

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- 515 -

lung, Wohnbau und Projekte nicht diskutiert.
Mir ist er bisher nicht bekannt gewesen.
GRin Mag.a Schwarzl, mein Einwurf mit der
Semantik hat sich nur auf die Interpretation
des Beschlusses aus dem Jahr 2016 bezogen - nicht auf die anderen Tatsachen, über
die wir uns schon ausgetauscht haben und
bei denen wir uns inhaltlich unterscheiden.
Es gab in der vorletzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte dieses sprachliche Problem.
Wir überlegten, was wir mit dieser Formulierung von damals gemeint haben.
StR Mag. Fritz hat den Zusatz über den Eigenbedarf formuliert. So, wie ich das verstehe, kann es in diesem Gebiet verschiedene Formen von Eigenbedarf geben. Vielleicht hat ein Pärchen dort 500 Quadratmeter zur Verfügung und möchte ein kleines
Einfamilienhaus bauen. Vielleicht hat jemand ein größeres Grundstück und braucht
auch mehr für den Eigenbedarf. Das wird
man von Fall zu Fall prüfen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: In Summe darf
das aber nie mehr als 20 % ergeben.)
Nein, nein. Eben nicht. Das siehst Du
falsch. Wenn jemand diesen Eigenbedarf
hat, dann gibt es die Möglichkeit, mehrere
Parzellen zusammenzulegen und ein größeres Wohnbauprojekt zu realisieren. Nach
unserer ursprünglichen Intention sollte das
Regierungsübereinkommen mit dieser
50:30:20-Regelung greifen. Jetzt haben wir
das modifiziert, weil wir diese neue Formulierung, die wir im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte heute
Vormittag entwickelt haben, als die richtige
Lösung ansehen.
Man sagt immer, dass die Entwicklung von
Arzl - Ost nicht auf das Interesse der Stadt
Innsbruck zurückgehe - im Gegensatz zum
Harterhof-Gebiet. Ich sehe das anders. Es
handelt sich um eine Fläche, bei der auch
die Stadt Innsbruck interessiert sein sollte,
sie zu entwickeln. Es muss dort wirklich ein
großer Anteil der Flächen für die Erschließung abgegeben werden. Insgesamt ist der
Abzug sicher größer als bei anderen Gebieten, weil man schon in die Zukunft blickt und
an etwaige weitere Entwicklungen denkt.
Auch das muss man bedenken.
Ich bitte, die Anregung von
GRin DIin Sprenger aufzunehmen und das
GR-Sitzung 13.07.2017

zu überprüfen. Mir war dieser Passus nicht
bekannt. Wir sollten das jedenfalls vor der
Beschlussfassung noch klären.
GRin Mag.a Schwarzl: Je länger wir diskutieren, desto mehr Unklarheiten entstehen.
Das merke ich hier allen Mitgliedern des
Gemeinderates an. Daher schlage ich eine
kurze Sitzungsunterbrechung vor, damit
sich die Mitglieder des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
mit Frau Bürgermeisterin und den Klubobleuten zusammenfinden können und die
aufgeworfenen Fragen klären.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das halte ich
für eine gute Idee. Ich bitte die Mitglieder
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte und die Klubobleute
zu mir.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
22:00 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 22:25 Uhr wieder fort.
GR Mag. Krackl: Nach eingehender Diskussion darf ich den Vorschlag machen,
den Antrag von der Tagesordnung abzusetzen. Zur nächsten Sitzung des Stadtsenates
soll der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte eingeladen werden,
um die gegenständliche Thematik dort
nochmals zu beraten.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte (Seite 507) vom 13.07.2017 wird von der Tagesordnung abgesetzt.
34.

Maglbk/19191/SP-BB-RE/1
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. RE-B12/2, Pradl, Bereich westlich der Prinz-Eugen-Straße zwischen Kärntner Straße, Pembaurstraße und Reichenauer Straße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum Entwurf
des Ergänzenden Bebauungsplanes