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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.76

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- 516 -

Nr. RE-B12/2 eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei.
Der gegenständliche Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes widerspreche
den Zielen der örtlichen Raumplanung,
dauernden Wohnbedarf der Bevölkerung zu
leistbaren Bedingungen sowie eine bodensparende und zweckmäßige Bebauung anzustreben. Die Lage im Stadtgefüge erlaube
eine wesentlich höhere Dichte, die - wie in
den Bereichen der Südtiroler Siedlungen in
Pradl-Ost oder im Pradler Saggen - über
Wettbewerbsverfahren erzielt werden könnten. Deshalb solle der Plan nicht beschlossen werden, bis ein entsprechendes Projekt
vorliege.
Andernfalls sollte der Ergänzende Bebauungsplan dahingehend geändert werden,
dass zumindest ein Dachgeschoßausbau,
Sanierungsmaßnahmen sowie flexible Anund Zubauten für den gesamten Siedlungsbereich ermöglicht würden.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachte Stellungnahme
keine neuen Aspekte hervorgebracht hat.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Der Ergänzender Bebauungsplan Nr. REB12/2, Pradl, Bereich westlich der PrinzEugen-Straße zwischen Kärntner Straße,
Pembaurstraße und Reichenauer Straße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.

35.

Maglbk/18850/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan Nr. PR-B22, Pradl,
Bereich zwischen Lindenstraße,
Kranewitterstraße, Koflerstraße
und Gumppstraße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme von 54 Innsbrucker GemeindebürgerInnen vertreten
von einem Rechtsanwalt zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. PR-B22 eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Hinsichtlich der Bebauung des Hofbereiches und des Abbruches eines Teilbereiches der historischen Südtiroler Siedlung
werden Widersprüche zum Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO) gesehen.
Außerdem sei nicht ausreichend begründet,
warum die besondere Bauweise festgelegt
wurde. Durch diese Festlegung könne der
geplante Neubau zu nahe an die Bestandsgebäude herangerückt werden und es werden die Abstandsbestimmungen laut Tiroler
Bauordnung (TBO) - offene Bauweise,
Brandvorschriften des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) und die Lichteinfallsregeln nach OIB 3 zu Lasten der Nachbarschaft nicht eingehalten. Außerdem
müsse der Planungsbereich des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B22/1 dem
des Bebauungsplanes Nr. PR-B22 entsprechen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben. Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen sind abgeschlossen bzw. ausreichend abgesichert.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Buchacher):

GR-Sitzung 13.07.2017