Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf
- S.78
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Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Der Bebauungsplan Nr. PR-B23, Pradl, Bereich Amraser Straße 26, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
38.
Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 1 Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist keine
dringenden Anträge gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) eingelangt sind.
40.
40.1
Erhöhung des Steuersatzes für das
Aufstellen von Spiel- und Glücksspielautomaten von höchstens
€ 700,-- je Automat auf € 1.000,-(§ 2 Abs. 4b)
-
Möglichkeit der Verfünffachung der
Steuersätze anstatt der im Gesetz enthaltenen Verdoppelung
(§ 2 Abs. 5)
-
Streichung des zweiten Halbsatzes des
ersten Satzes und des zweiten Satzes
des § 2 Abs. 5 - Erhöhungsmöglichkeit
unabhängig von der Anzahl der aufgestellten Glücksspielautomaten und dem
Aufstellungsort als organisatorische
Einheit
-
Besteuerung von Wettterminals mit
€ 250,-- anstelle von € 150,-- pro Apparat (§ 2 Abs. 4c), so wie es der Finanzausschuss des Tiroler Landtages eigentlich beschlossen hatte.
Einbringung und Beantwortung
von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es sind keine
dringenden Anfragen eingelangt.
39.
-
Einbringung von dringenden Anträgen gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
GfGR/84/2017
Novelle des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes, Resolutionsantrag an den Tiroler Landtag (GRin
Mag.a Schwarzl)
GRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle gemeinsam
mit meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Tiroler Landtag wird dringlich ersucht,
die jüngst beschlossene Novelle des Tiroler
Vergnügungssteuergesetzes einer erneuten
Novellierung zu unterziehen und dabei folgende Vorschläge der Landeshauptstadt
Innsbruck zu berücksichtigen:
GR-Sitzung 13.07.2017
Mag.a Schwarzl, Buchacher, Hitzl,
Mag. Krackl, Kunst und Federspiel, alle eigenhändig
Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist es
so, dass der Steuersatz von € 700,-- bzw.
die Möglichkeit der Verdoppelung der Steuersätze nur dann zur Anwendung kommt,
wenn mehr als drei Spielautomaten aufgestellt werden und diese am Aufstellungsort
eine organisatorische Einheit bilden. Eigentlich ist diese Regelung ein ziemlicher Blödsinn. Daher fordern wir eine Änderung.
Gleichzeitig wollen wir auch die Erhöhung
der Besteuerung von Wettterminals von
€ 150,-- auf € 250,-- erreichen. Interessanterweise hatte der Finanzausschuss des Tiroler Landtages die € 250,-- schon beschlossen, nach Interventionen - wie man
hört - ist man dann aber wieder auf die
€ 150,-- zurückgegangen.
Ich bitte um Zuerkennung der Dringlichkeit,
wofür meines Wissens eine Dreiviertelmehrheit benötigt wird. Nachdem so viele
MandatarInnen den Antrag unterschrieben
haben, gehe ich davon aus, dass wir diese
erreichen werden.