Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.89

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- 529 -

GR Kunst: Nein. Ich wollte eigentlich nachfragen, ob die Schriftführerin unser Abstimmungsverhalten notieren konnte, weil Sie
als Vorsitzende unsere Gegenstimme bei
dem Antrag auf Schluss der Debatte nicht
erwähnt haben.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung des
Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beizutragen:
-

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das stimmt,
tut mir leid. Ich habe mich heute schon zum
zweiten Mal getäuscht, was Ihre Anliegen
anlangt. Oder sagen wir so: Ich habe die
Geschäftsordnung nicht richtig vollzogen.

Verpflichtende jährliche Evaluierung
des Liniennetzes mit konkreten Vorschlägen zu allfälligen Änderungsmaßnahmen.

-

Im Protokoll wird jedenfalls alles korrekt
festgehalten werden.

Vorlage einer detaillierten Kostenkalkulation von Seiten der IVB - Kosten der
eingesetzten Fahrzeuge, pro Linie,
Fahrzeug und Jahr.

-

Einführung einer nicht weisungsgebundenen Ombudsperson für den ÖPNV,
mit Anhörungsrecht im Ausschuss für
Umwelt, Energie und Mobilität (besonders bezüglich Änderungen bei Leistungsumfang, Liniennetz und Tarifen)
sowie bei der IVB; jährlicher, öffentlicher Bericht über Beschwerden, Wünsche und Anregungen von NutzerInnen.

42.6

GfGR/79/2017
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB),
Linie R, 7,5-Minuten-Takt ab
Schulbeginn 2017 (GRin Eberl)

GRin Eberl: Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Ende 2016 wurde die Linie R, eine der
meistbefahrenen Strecken der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) taktmäßig gekürzt. Aus der Beantwortung zu unserer Anfrage, die wir dazu eingebracht haben, konnten wir erfahren, dass
es zu Verspätungen und überfüllten Bussen
gekommen ist. Wir wollen, dass der Takt
schon mit Schulbeginn wieder umgestellt
wird. Denn es ist klar, dass durch das Angebot von Regio-Ticket oder Tirol-Ticket die
Anzahl der PassagierInnen steigen wird.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Eberl und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
22.06.2017 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
42.7

GfGR/80/2017
Maßnahmen zur
Qualitätssicherung beim ÖPNVAngebot (GRin Eberl)

GRin Eberl: Wir ersuchen Frau Bürgermeisterin, mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH (IVB) in Verhandlungen zu treten, um mit Hilfe der folgenden
GR-Sitzung 13.07.2017

Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Ich
musste über diesen Antrag richtig schmunzeln. Liebe GRin Eberl, bitte sprich mit Deinem Klubobmann und Stadtsenatsmitglied.
Den Großteil dessen, worum Du ersuchst,
den haben wir schon. Auch die jährlichen
Berichte gibt es bereits. Bleibt noch die
Ombudsperson mit Anhörungsrecht übrig.
Von mir aus kann das natürlich gerne dem
Stadtsenat zugewiesen werden.
Im Stadtsenat werden die Unterlagen regelmäßig präsentiert. Da sind auch die
Klubobleute dabei. Logischerweise schaut
die Stadt Innsbruck auf die Zahlen, denn
sonst würde das irgendwann einmal ins
Uferlose gehen. Es wird genau berichtet,
welche Fahrzeuge wo eingesetzt, wie viele
Personen transportiert bzw. wie viele Kilometer gefahren werden. Das gibt es alles
schon.
GR Buchacher: Es ist aber gar nicht zum
Schmunzeln, wenn man ungeprüft bzw. unkritisch Vorschläge entgegennimmt und
dann im Nachhinein draufkommt, dass man
diese wieder ändern muss. Alleine die
Maßnahme, bei einer der am stärksten befahrenen Linien das Intervall zu verlängern darüber braucht man wohl kein weiteres