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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.198

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Den Kosten für Haus A + C und Heimcafe in Höhe von € 7.226.620,92
standen zum Zeitpunkt der Prüfung Zahlungen an die IIG & Co KG von
gesamt € 6.570.085,00 gegenüber. Diese setzten sich aus Teilzahlu ngen der Wohnbauförderung (€ 4.070.085,00) und der Stadtgemeinde
Innsbruck (€ 2.500.000,00) zusammen.
Im Rahmen der Stellungnahme informierte die IIG & Co KG über den
Eingang der letzten Darlehensrate der WBF in Höhe von € 214.215,00.
Von den im Außerordentlichen Haushalt der Stadtgemeinde Innsbruck
veranschlagten Mitteln in Höhe von € 2.600.000,00 waren zum Zeitpunkt der Prüfung noch € 100.000,00 zur Auszahlung offen.
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf

Unter Zugrundelegung einer vollumfänglichen Abgeltung sämtlicher in
Verhandlung stehender Kostenpositionen hatte sich für die Stadtgemeinde Innsbruck ein zusätzlicher, über den Rahmen der in den Haushaltsplänen 2010 und 2011 vorgesehenen Mittel von € 2.600.000,00
hinausgehender Finanzierungsbedarf in Höhe von € 342.320,92 für
Haus A + C und Heimcafe ergeben.

Gegenüberstellung
Beauftragungen und
Abrechnungen

In einer vertiefenden Prüfung wurden ursprüngliche Auftragssummen
den abgerechneten, zuordenbaren Kosten einzelner Gewerke gegenübergestellt.
Der Vergleich der Beauftragungssummen mit den Schlussrechnungsbeträgen erbrachte in einigen Gewerken eine entsprechende Übereinstimmung. Sind geringe Abweichungen bei Bau- und Dienstleistungen
allgemein üblich, ergaben sich in den geprüften Fällen reiner Lieferaufträge etwaige Differenzen durch Änderungen im Lieferumfang. Größere
Abweichungen zwischen Beauftragung und Abrechnung ließen sich in
der Regel durch entsprechende Mehr- und Minderleistungen erklären,
welche in vielen Fällen u. a. im Zuge von Nachtragsangeboten in den
beauftragten Arbeitsumfang mit aufgenommen wurden.
Des Weiteren waren teils erhebliche Minderzahlungen im Vergleich zu
den Beauftragungssummen einzelner Gewerke eines Bauloses ersichtlich, denen wiederum große Mehrzahlungen in einem anderen Baulos
gegenüber standen. Dieser Umstand ließ sich auf eine gemeinsame
Beauftragung gleichartiger Leistungen, unabhängig von der Zuordnung
der Kosten zu den jeweiligen Baulosen, zurückführen.
Es fanden sich auch Kostenpositionen für Leistungen im Bereich der
Sanierungstätigkeiten, welchen keine entsprechenden Beauftragungen
zugeordnet waren. Diese Aufwendungen ergaben sich ebenfalls aus
einer zeitlich und lokal baulosübergreifenden Leistungserbringung im
Rahmen einer gemeinsamen Beauftragung. Die im Zuge des Kostenmanagements durchgeführte, rechnungstechnische Trennung und Zuordnung der erbrachten Leistungen auf die Bereiche bzw. Baukonten
für Haus A + C, Heimcafe und Sanierung, gestaltete sich teils komplex,
wurde jedoch in den von der Kontrollabteilung eingesehenen Fällen mit
entsprechender Gründlichkeit durchgeführt.

Baumeisterarbeiten

Zl. KA-08489/2012

Eine Gegenüberstellung von Leistungsgruppen des Vergabe-LVs (getrennt nach Obergruppen für Haus A und Haus C) und der getrennten
Teilschlussrechnungen für die Häuser A und C inkl. abgerechneter
Kosten für Sanierungsleistungen, welche im Zuge der Arbeiten und der
Rechnungslegung Baumeisterarbeiten Haus C seitens Auftragnehmer
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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