Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.55

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 582 -

von 229 m² an die Ortner GmbH,
Dr.-Stumpf-Str. 2, 6020 Innsbruck, zur
Errichtung eines Parkplatzes für die
Dauer von 15 Jahren.
4.

Der einmalige Mietzins beträgt
€ 57.708,-- zuzüglich einer allfälligen
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und
zusätzlich allfälliger Betriebskosten.

5.

Die Ortner GmbH hat alle Kosten,
Steuern, Abgaben und Gebühren im
Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft zu tragen.

6.

tung der S-Bahn-Haltestelle "Innsbruck
Messe - Saggen" wird auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen und kann von jeder
Vertragspartei unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von sechs Monaten
zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres
mittels eingeschriebenen Briefes an die
Vertragsparteien aufgekündigt werden.
Die Vertragsparteien verzichten für die
Dauer von 30 Jahren auf ihr Kündigungsrecht.
2.

Die Kosten der Planung der S-BahnHaltestelle "Innsbruck Messe - Saggen"
würde zu 60 % die ÖBB-Infrastruktur
AG und zu 40 % das Land Tirol, die
Baukosten zu 80 % die ÖBB-Infrastruktur AG und zu 20 % das Land Tirol
tragen.

3.

Die Planung, Ausschreibung, Vergabe
und die Bauüberwachung des Bauvorhabens der S-Bahn-Haltestelle "Innsbruck Messe - Saggen" erfolgen durch
die ÖBB-Infrastruktur AG. Die Instandhaltung, das heißt die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des Betriebes
und die zur Bewahrung des Sollzustandes erforderlichen Maßnahmen, erfolgt durch die ÖBB-Infrastruktur AG.

4.

Die Stadt Innsbruck leistet für die Reinigung, den Winterdienst und die Wartung der Beleuchtung einen jährlichen
Kostenbeitrag in Höhe von € 13.842,82
brutto zuzüglich Wertsicherung gemäß
Verbraucherpreisindex (VPI) ab Vertragsschluss. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Innsbruck die Betriebskosten für die Beleuchtung.

5.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die Zahlungsabwicklung zu
regeln.

6.

Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich,
für die beiden Personenlifte der SBahn-Haltestelle "Innsbruck Messe Saggen" einen Liftwart auf eigene Kosten zu stellen und die Erstbefreiung zu
übernehmen. Die Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, wird beauftragt, die Erstbefreiung der beiden Liftanlagen der SBahn-Haltestelle "Innsbruck Messe Saggen" zu übernehmen.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäfts zu regeln.

Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
möchte mich ausdrücklich bei den MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. III, Straßen- und
Verkehrsrecht, und der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, bedanken, dass für diese Firma
eine gute Lösung gefunden wurde. Ich danke auch dem Herrn Bürgermeister für die
Vorlage.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
03.10.2018 (Seite 581) wird angenommen.
23.

I-RA/0331/2015/SCM
Stadt Innsbruck - ÖBB-Infrastruktur AG, Neuerrichtung S-BahnHaltestelle "Innsbruck Messe Saggen", Tausch von Teilflächen
aus den Grundstücken 468/1, 1230
und 890/14, KG Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2018:
Neuerrichtung S-Bahn-Haltestelle "Innsbruck Messe - Saggen"
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Neuerrichtung einer S-Bahn-Haltestelle samt
Bahnsteigzugängen und zugehörigen
Nebenanlagen durch die ÖBBInfrastruktur AG im Stadtgebiet von Innsbruck mit der Haltestellenbezeichnung "Innsbruck Messe - Saggen" im
Bereich Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 79 - 88, mit einer Länge von ca.
220 m zu. Die Vereinbarung zur Errich-

GR-Sitzung 11.10.2018

Verlegung von Straßenanlagen