Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.80
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Großeltern mit Enkeln, ältere Geschwister
etc. sind von den Vorteilspreisen der Familientarife ausgeschlossen.
Dass ausgerechnet die Großeltern, welche
oftmals die Beaufsichtigung ihrer Enkel
übernehmen, in den Geschäftsbedingungen
des Freizeittickets Tirol nicht als Familie anerkannt werden, erscheint unlogisch und
unsozial. Der Bürgermeister der Stadt Innsbruck ist daher gefordert, gemeinsam mit
den Vorsitzenden und PartnerInnen des
Freizeittickets Tirol, im Rahmen der beantragten Verhandlungen, diese Klausel familienfreundlich neu zu gestalten bzw. abzuändern.
Die Folge eines positiven Verhandlungsergebnisses wäre garantiert, da auch die
Großeltern und natürlich die älteren Geschwister etc. den Enkeln und Kindern (jüngeren Geschwister) ein leistbares Freizeitticket Tirol zum Familientarif kaufen würden,
welches in vielerlei Hinsicht nicht nur einen
Vorteil für die Kinder und Jugendlichen,
sondern auch für die Gesellschaft (sozialpolitisch, gesundheitspolitisch, kulturpolitisch
etc.) hätte.
Preise Freizeitticket Tirol (siehe Beilage).
Bedeckungsvorschlag gemäß § 27 Innsbrucker Stadtrecht (IStR):
Die Dringlichkeit des Antrages wird damit
begründet, dass der Verkauf des Freizeittickets Tirol für die Wintersaison 2018/2019
bereits angelaufen ist und im Falle einer
Annahme des dringlichen Antrages durch
den Gemeinderat betroffene Familien bereits in den Genuss einer rückwirkenden
Förderung kommen würden, wenngleich
diese aus organisatorischen Gründen möglicherweise erst im Jahr 2019 ausbezahlt
wird. Somit wären betroffene Kinder und
Jugendliche ehestmöglich nicht mehr von
einer leistbaren Freizeitgestaltung, wie im
Antrag erläutert, ausgeschlossen bzw. sozial benachteiligt!
51.2
GfGR/104/2018
ErsatzgemeinderätInnen als ZuhörerInnen in gemeinderätlichen
Ausschüssen (ALI, FRITZ, GERECHT und NEOS)
GR Onay: Ich stelle gemeinsam mit meinen
MitunterzeichnerInnen folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat spricht sich für folgende
Änderung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) aus:
Aufgrund der offensichtlich finanziell erfolgreichen UCI Straßenrad WM 2018 in Innsbruck-Tirol kann man davon ausgehen,
dass der Liquiditätszuschuss in Höhe von
€ 1,2 Mio. an die Stadt Innsbruck seitens
des Veranstalters zurücküberwiesen wird.
Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vom 17.06.1975, LGBI.
Nr. 53/1975, zuletzt geändert durch das
Gesetz LGBI. Nr. 32/2017 vom 12.04.2017
wird wie folgt geändert:
Mit diesen € 1,2 Mio. kann die Stadt Innsbruck einen Fördertopf schaffen, aus welchem die beantragten Zuschüsse bzw. Förderungen ausbezahlt werden könnten!
"Die nicht in den Ausschüssen vertretenen
Gemeinderatsparteien haben das Recht,
aus ihrer Mitte je ein Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates namhaft zu
machen, das berechtigt ist, an den Sitzungen der Ausschüsse als ZuhörerIn teilzunehmen. Im Falle ihrer/seiner Verhinderung
kann sich die/der ZuhörerIn durch jedes andere Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates vertreten lassen. Ein Frageoder Rederecht kommt diesen Personen
nur zu, wenn dies der jeweilige Ausschuss
beschließt."
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten der
beantragten Förderungen könnte die Stadt
Innsbruck gemeinsam mit dem Land Tirol,
den TouristikerInnen, Sportverbänden und
den Bergbahnen erarbeiten, um über das
Freizeitticket Tirol auch einen Beitrag zu
leisten, damit besonders Skifahren für alle
Bevölkerungsschichten, unabhängig ihres
Einkommens, leistbar bleibt bzw. wieder
wird.
Skifahren: "Es braucht mehr Förderung"
(siehe Beilage).
GR-Sitzung 11.10.2018
§ 30 Abs. 3 wird wie folgt ersetzt:
Aus diesem Grunde wird die Stadtregierung
beauftragt, diese Willensbekundung des
Innsbrucker Gemeinderates dem Tiroler
Landtag und der Tiroler Landesregierung