Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.12
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Funktionen in getrennten Bereichen zu
konzentrieren, hat sich mittlerweile als
Irrweg erwiesen, wenn es auch damals
seine Berechtigung gehabt haben mag.
Heute führt der fromme Wunsch, durch die
verstärkte Zulassung von Mischgebieten
die erwähnten kurzen Wege zu ermöglichen, zur unerwünschten Nebenwirkung
einer zunehmenden Bedrohung des
Gewerbes. Das haben wir im Bauausschuss schon oft diskutiert.
Wenn ich heute in einem ehemaligen
Gewerbegebiet Wohnungen zulasse, sind
damit automatisch Ansprüche auf Emissionsfreiheit verbunden, die letztlich dazu
führen können, dass das ursprünglich
angesiedelte Gewerbe nicht mehr
ausgeübt werden kann. Es wird vertrieben,
auch wenn es schon 100 Jahre da war.
Trotz dieser Bedrohung wollen wir dort, wo
es besser möglich ist, Arbeiten und
Wohnen besser mischen, und in Übergangszonen diese Mischung besser
herstellen.
Es gibt Beispiele aus Vorarlberg und der
Steiermark, wo im Raumordnungsrecht
nicht nur das "allgemeine Mischgebiet"
und das "Wohngebiet" zur Verfügung
stehen, sondern es gibt feinere Abstufungen. Diese lassen in einem "besonderen
Mischgebiet" z.B. extrem emissionsarme
Gewerbe und Wohnen nebeneinander zu.
Wir müssen in der Raumordnung ein
differenziertes Instrumentarium zur
Verfügung gestellt bekommen, so wie das
in anderen Bundesländern bereits der Fall
ist. Es muss möglich sein, Arbeiten und
Wohnen nebeneinander anzusiedeln,
solange daraus keine Bedrohung des
existierenden Gewerbes resultiert.
Dieses wesentliche Anliegen unterstützen
wir gerne, und wir hoffen, dass wir zu
einem konkreten Vorschlag für eine
Formulierung in einem Paragrafen
kommen, den wir dem Land Tirol empfehlen können. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadt Innsbruck sind
durchaus in der Lage, einen solchen
Vorschlag zu formulieren.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Die erwähnte
Charta von Athen ist in den Nachkriegswirren nach dem Zweiten Weltkrieg entstan-
den, und mit der heutigen Problematik
nicht vergleichbar.
Das Erfordernis der Entflechtung der
Funktionen ist mittlerweile eher eine
Hypothek der Stadt- und Regionalforschung, als dass sie eine Erkenntnis
darstellen würde. Das gilt besonders,
wenn man kurze Wege schaffen will.
Aus verkehrstechnischen Gründen glaube
ich, dass die Durchmischung ein wesentlicher Beitrag zu einer vernünftigen Lösung
ist. Ich glaube aber auch, dass das jetzige
Mischgebiet als Kategorie alle Möglichkeiten bietet, die man braucht.
Ich habe ein konkretes Beispiel, das wir
ausgearbeitet haben, und wo die beiden
Funktionen Handel und Wohnen fächerartig durchmischt werden. Diese beiden
Funktionen vertragen sich übrigens
wunderbar mit einander.
Das kann ich mir mit dem riesigen
Gebäude am ehemaligen Siemens-Areal
vorstellen. Mit einer Mischung nach § 40
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
kann man eine Ildefonso-Lösung realisieren, in der schichtenweise Wohnungen
und Büros angesiedelt werden. Dadurch
entstehen mehr Synergien als Probleme.
Meines Erachtens reicht die derzeitige
Gesetzeslage für solche Lösungen aus,
man kann aber durchaus eine Diskussion
starten. Es muss mehr praktiziert werden,
wie ich es in Beispielen gezeigt habe.
Wir haben eine andere Sichtweise zum
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO). Wie schon des Öfteren gesagt,
glauben wir, dass diese Thematik bestens
durch einen Stadt- und Entwicklungsplan
gelöst werden kann. Wir sollten uns
konzeptiv verhalten, und ich rieche
förmlich, dass wir das in Zusammenarbeit
mit dem Ressortchef der zuständigen
Stadtplanung in diese Richtung lenken
können.
Das ist für die Umwelt, und verkehrs- und
stadtplanerisch sehr sinnvoll.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
unterstütze als zuständiger Planungsreferent die Zuweisung dieses Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung, weil es möglich sein muss
GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)