Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.171
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angegebenen Daten in elektronischen Registern (z.B. Melderegister, Vereinsregister,
Firmenbuch, Unternehmensserviceportal) zu überprüfen (§ 17 Abs. 2 E-GovernmentGesetz).
5.
4.2.
Die personenbezogenen Daten werden nach dem letzten Ausleihvorgang noch 3
Jahre gespeichert. Die Speicherdauer kann sich zur Geltungsmachung, Ausübung
oder Verteidigung von Rechtsansprüchen um gesetzliche Fristen verlängern.
4.3.
Erfolgt die Zustimmung zum Newsletter, dann erhält der/die BenutzerIn diesen bis
zum Löschen der personenbezogenen Daten oder bis Widerruf. Ein Widerruf des
Newsletter ist jederzeit direkt bei Erhalt des Newsletter möglich. Die Verwendung der
Daten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleibt davon unberührt.
4.4.
Der/die BenutzerIn hat das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO) über die ihn/sie
betreffenden personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit, auf Berichtigung
oder Löschung personenbezogener Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht.
Der/die
BenutzerIn
kann
diese
Rechte
durch
eine
E-Mail
an
datenschutz@innsbruck.gv.at
ausüben.
Weitere
Informationen
zum
Auskunftsbegehren finden sich in der „Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt
Innsbruck“ auf www.innsbruck.gv.at. Darüber hinaus hat der/die BenutzerIn das
Recht, sich bei Beschwerden an die Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at) zu
wenden.
Nutzungsbedingungen
5.1.
Die Ausleihe erfolgt ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Bibliothekskarte. Die
Anzahl der gleichzeitig entlehnbaren Medien pro BenutzerIn ist begrenzt.
Entlehnungen können zudem vom Bibliothekspersonal aus Kinder- und
Jugendschutzgründen verweigert werden.
5.2.
Die Entlehnung von Filmen ist an die FSK-Freigabe der entsprechenden Altersstufe
gebunden.
5.3.
Die ausgeliehenen Medien sind schonend zu behandeln und vor Verschmutzung und
Beschädigung zu schützen. Der/die BenutzerIn hat die Medien vor der Entlehnung auf
Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen und diese umgehend dem
Bibliothekspersonal mitzuteilen, ansonsten gelten die Medien als vollständig und
mängelfrei ausgeliehen.
5.4.
Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder zu öffentlichen
Vorführungen verwendet werden.
5.5.
Die Leihfrist für Medien wird von der Bibliotheksleitung festgelegt.
5.6.
Wird die Leihfrist überschritten, hat der/die NutzerIn Säumnisgebühren zu bezahlen,
wobei die Stadtbibliothek nicht verpflichtet ist, die fristgerechte Rückgabe von Medien
einzumahnen.
5.7.
Rückgaben im Postweg erfolgen auf Kosten und Risiko des/ der BenutzerIn. Medien
gelten erst nach ihrer Rückbuchung in der Stadtbibliothek als ordnungsgemäß
zurückgegeben.
5.8.
Reservierungen
BenutzerInnen können entliehene Medien kostenpflichtig reservieren. Werden
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