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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.190

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Gemäß dem IKB AG-Kollektivvertrag gelten für die Abgeltung von
Mehrarbeitsstunden einerseits ein erhöhter 50 %iger Zuschlag und
andererseits ein Stundenteiler (Mehrarbeitsteiler) von 1/167. Für Überstunden gebührt grundsätzlich ein 50 %iger Zuschlag (für Überstunden
zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr bzw. auch an Sonn- und Feiertagen
gelten erhöhte Zuschläge) und es kommt ein für die Arbeitnehmer
günstigerer Stundenteiler (Überstundenteiler) von 1/143 zur Anwendung.
Von der Kontrollabteilung wurden einzelne von ihr stichprobenhaft ausgewählte dienstvertragliche Vereinbarungen hinsichtlich der Berechnung der Mehrarbeits- und Überstundenpauschalen verifiziert, wobei
sich diesbezüglich keine Beanstandungen ergeben haben.
Deckungsprüfung

Gegenüber der Kontrollabteilung wurde vom Servicebereich Controlling / Personal auf ihre Anfrage nachgewiesen, dass auch für die prüfungsgegenständlichen Geschäftsjahre 2015 und 2016 im Hinblick auf
die gewährten Mehrarbeits- und Überstundenpauschalen am jeweiligen
Jahresende eine Deckungsprüfung vorgenommen worden ist.
Größere Überhänge an tatsächlich geleisteten Mehrarbeits- und Überstunden im Vergleich zum Pauschale wurden insofern bereinigt, als
diese teilweise ausbezahlt oder als Zeitausgleich auf das Zeitguthabenkonto (ZA-Konto) gutgeschrieben worden sind (auch Mischformen
waren feststellbar).

Einmalige Belohnungen
und Prämien –
Empfehlung

Im Geschäftsjahr 2016 wurde unter den Lohnarten „Prämien“ sowie
„Prämien/Belohnungen einmalig“ ein Gesamtbetrag von brutto
€ 44.107,48 (Vorjahr: € 26.573,46) ausbezahlt. In diesen Summen sind
die an den Geschäftsführer der IIG zur Auszahlung gelangten Jahresprämien nicht enthalten.
Die Einsichtnahme in die zugrunde liegenden Personalakten zeigte,
dass mit den drei Geschäftsbereichsleitern (Technik, Objektmanagement und Rechnungswesen) jährliche Zielvereinbarungen abgeschlossen worden sind. Dabei wurden mit den Geschäftsbereichsleitern Technik und Rechnungswesen im Falle der Zielerreichung (Leistungs-)Prämien festgelegt.
Weiters war im Rahmen der Durchsicht der Prämienauszahlungen des
Jahres 2016 feststellbar, dass dem Geschäftsbereichsleiter Technik
und seinem Stellvertreter sowie drei weiteren Mitarbeitern infolge besonderer Leistungen (Beurteilung erfolgte durch den Geschäftsführer
der IIG) jeweilige einmalige Prämien ausbezahlt worden sind.
Betreffend die gewährten Prämien an drei IIG KG-Bedienstete äußerte
sich die Kontrollabteilung bezüglich der Abrechnungshintergründe kritisch und sprach in diesem Zusammenhang eine Empfehlung aus. Die
IIG sagte im Anhörungsverfahren zu, die Anregung der Kontrollabteilung aufzunehmen.

Beendigung von
Dienstverhältnissen

Gemäß den Ausführungen im IIG-Personalbericht für das Jahr 2016
sind in diesem Geschäftsjahr insgesamt 10 Mitarbeiter (2015: gesamt
7 Mitarbeiter) ausgeschieden. Die Austrittsgründe waren dabei unterschiedlich (bspw. Pensionierung, Zeitablauf, Arbeitnehmerkündigung,

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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