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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.200

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wie das zum Prüfungszeitpunkt der Fall war – als Reduktion der Einnahmen aus dem Überschussvorab abgerechnet und verbucht werden.
Die Geschäftsführung der IIG gab in ihrer Stellungnahme an, dass mit
E-Mail vom 23.05.2018 der städtischen Finanzabteilung mitgeteilt worden sei, dass aus Sicht der IIG kein Problem bestehe, ab 01.01.2018
die bisherige Verrechnung über den Überschuss-Vorab einzustellen
und die Zahlungen über eine eigens dafür vorgesehene Ausgabenpost
abzuwickeln. Auch das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV gab in seiner dahingehenden Stellungnahme an, die Anregung
der Kontrollabteilung aufzugreifen und in Abstimmung mit den betroffenen Dienststellen zeitnah umzusetzen.
Generelle Stellungnahme des Amtes für
Personalwesen der MA I
zum Punkt Dienstwohnungsvergütungen
für städtische
Bedienstete

Das Amt für Personalwesen der MA I kündigte in seiner abgegebenen
Stellungnahme an, den von der Kontrollabteilung ausgesprochenen
Empfehlungen nachzukommen, in dem eine Anpassung und Nachverrechnung der jeweiligen Dienstwohnungsvergütung (im zulässigen
Ausmaß) entsprechend der auf den konkreten Fall anwendbaren maßgeblichen Rechtsvorschriften überprüft und gegebenenfalls vorgenommen werde. Ebenso wurde angekündigt, bei den vier angesprochenen Dienstwohnungszuweisungen die korrekte Abrechnung der
Betriebs- und Heizkosten einer Überprüfung zu unterziehen.
Abschließend kündigte der Leiter des Amtes für Personalwesen an,
dass seitens des Amtes die IIG KG eingeladen werde, künftig alle Angelegenheiten und Abrechnungen im Zusammenhang mit Dienstwohnungen von städtischen Bediensteten dem Amt für Personalwesen
zumindest zur Kenntnis zu bringen bzw. vorab abzustimmen, damit
sich die im Bericht der Kontrollabteilung aufgezeigten Kommunikationsdefizite nicht mehr ereignen können.

Generelle Stellungnahme der IIG zum
Punkt Dienstwohnungsvergütungen für
städtische Bedienstete

Im Anhörungsverfahren wurde von der IIG – ohne auf die einzelnen
Anregungen der Kontrollabteilung im Detail einzugehen – in Entsprechung der ausgesprochenen Empfehlungen angekündigt, in Absprache
mit dem städtischen Referat Besoldung sowie der städtischen Finanzabteilung die finanzielle Abwicklung der Dienstwohnungsvergütungen
neu zu regeln. Hierzu habe zwischen der städtischen Besoldung und
der IIG KG bereits am 16.05.2018 ein konstruktives Gespräch stattgefunden. Zwischenzeitlich seien dem Referat Besoldung neben den aktuellen Monatsvorschreibungen 2018 auch die Jahresabrechnungen
2017 übermittelt worden. Betreffend die Änderung der Vorschreibungen und Abrechnung der drei Bestandsverhältnisse ab 01.01.2018 wären seitens der IIG KG bereits Vorschläge an die städtische Finanzabteilung übermittelt worden. Ein dahingehender Gesprächstermin habe
allerdings noch nicht fixiert werden können.
4 Sanierungsdarlehen mit Zinsabsicherung
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Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten der IIG KG

Im Jahresabschluss der IIG KG wird per 31.12.2016 als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eine Gesamtsumme von
€ 139.118.933,27 ausgewiesen.

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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